Tempolimit und Verbote werden einfach ignoriert
Busschleuse beschäftigt Verwaltung

Nur der Linienverkehr darf durch die Straße Im Hochwinkel fahren. Laut Anwohnern nutzen jedoch auch andere Verkehrsteilnehmer trotz Verbots die Durchfahrt. | Foto: tau
  • Nur der Linienverkehr darf durch die Straße Im Hochwinkel fahren. Laut Anwohnern nutzen jedoch auch andere Verkehrsteilnehmer trotz Verbots die Durchfahrt.
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DELLBRÜCK - (tau). Seit Jahren setzen sich Anwohner der Straße Im Hochwinkel
dafür ein, die Verkehrssituation vor Ort zu verändern. Denn dort
befindet sich eine „Busschleuse“, die bewirken soll, dass nur
Busse, aber kein Individualverkehr zwischen der
Florentine-Eichler-Straße und dem Hochwinkel unterwegs sind.

Die Anwohner bemängeln zum einen das generelle, verbotswidrige
Befahren der Schleuse durch die Abfallwirtschaftsbetriebe und
Paketzusteller sowie durch private PKWs. „Verkehrsschilder werden
ignoriert“, heißt es in einer entsprechenden Bürgereingabe. Zudem
würden sich viele Autofahrer nicht an die vorgeschriebene
Geschwindigkeit halten.
In einer zweiten Eingabe bemängeln die Anwohner, dass die Straße
sowie anliegende Gebäude vor allem durch den Schwerlastverkehr
beschädigt würden. Die Bezirksvertreter prüften daraufhin das
Anliegen. Eine Einrichtung von Geschwindigkeitsmessstellen würde man
begrüßen, lautete das Fazit der örtlichen Politiker.
Auch die Verwaltung nahm Stellung zu dem Anliegen. Aufgrund mehrerer
Beschwerden in der Vergangenheit habe man die Situation vor Ort
intensiv geprüft. Einen Zusammenhang zwischen Erschütterungen an den
Häusern und dem Busverkehr der KVB-Linie 154 könne nicht
festgestellt werden. Der Geräuschspegel der Busse erhöhe sich beim
Überfahren der vorhandenen Unebenheiten nur sehr geringfügig.
Erst Ende des vergangenen Jahres habe man die Straße erneut
überprüft und festgestellt, dass die Oberfläche technisch in
Ordnung ist. In Bezug auf die geforderten mobilen
Geschwindigkeitskontrollen gab die Verwaltung an, dass die Einrichtung
mobiler Messtellen möglich sei. Allerdings fiel nun auf, dass die
Vorfahrtsbeschilderung vor Ort nicht den gesetzlichen Vorgaben
entspreche und nun erst einmal angepasst werden müsse. Anschließend
könnten dann auch Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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