Trödelmarkt Kerpen
Gericht verbietet Ladenöffnung am Sonntag

Kerpen - (zi). Zum Kerpener Trödelmarkt am kommenden Sonntag dürfen
die Geschäfte nicht öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in
einem Eilverfahren auf Antrag der Gewerkschaft Verdi entschieden. Die
Gewerkschaft hatte gegen die Stadt Kerpen geklagt und einen Formfehler
in der Satzung über die verkaufsoffenen Sonntage in der Kolpingstadt
als Begründung für die Klage angeführt.

"Für uns als AGK ist das wie ein Eimer Wasser ins Gesicht", sagte
Volker Böttcher, Vorstandsmitglied der Aktionsgemeinschaft
Kolpingstadt Kerpen, die den verkaufsoffenen Sonntag zum Trödelmarkt
organisiert. Voraussichtlich wird die Stadt Kerpen vor das
Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

Ein ausführlicher Bericht folgt.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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