Nichts geht mehr
Brühler Gastronomie ist komplett geschlossen

Vorübergehend geschlossen: Das sieht man nun an den gastronomischen Betrieben. Nur Lieferservices, Drive-In und sonstiger Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist erlaubt. | Foto: Montserrat Manke
  • Vorübergehend geschlossen: Das sieht man nun an den gastronomischen Betrieben. Nur Lieferservices, Drive-In und sonstiger Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist erlaubt.
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Brühl - (rmm) In einer kurzfristig anberaumten Absprache haben sich die
Landräte der Kreise und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern
der kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Köln darauf verständigt,
über die geltende Erlasslage des Gesundheitsministeriums hinaus den
Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb von Restaurants,
Speisegaststätten, Biergärten, Bäckereien, Eisdielen und mehr ab
Donnerstag, 19. März vollständig zu untersagen.

Die kreisangehörigen Kommunen wurden über die Absprache per
Pressemitteilung informiert, ohne dass die Aufsichtsbehörde
gleichzeitig eine formelle Weisung aussprach. Bürgermeister Dieter
Freytag ergänzte daraufhin die bereits bestehende Allgemeinverfügung
durch eine Folgeallgemeinverfügung, die umgehend umgesetzt werden
soll und bereits ab Freitag, 20. März, gilt. Danach sind auch in
Brühl ab Freitag alle Speisebetriebe für den Verzehr im Haus
geschlossen. Von dem Verbot ausgenommen sind Lieferserviceangebote,
sogannte Drive-In-Restaurantschalter oder auch der sonstige
Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken (zum Beispiel
Bäckereien).

„Auch wenn es sich um einen weiteren und insbesondere für die
betroffenen Gastronomiebetriebe schmerzlichen Einschnitt handelt,
halte ich diese weitergehende Maßnahme aktuell für dringend geboten
und zielführend, zumal die benachbarten Großstädte die
Schließungen bereits umgesetzt haben,“ so der Bürgermeister.
„Leider bedarf es hier deutlicher Entscheidungen, da das Risiko von
vielen Mitmenschen leider immer noch falsch eingeschätzt wird.“

Gleichzeitig kündigt er regelmäßige Kontrollen an. So wird die
Einhaltung der Auflagen, unter denen Geschäfte derzeit noch offen
bleiben können, wie auch die Sperrung der Spiel- und Bolzplätze
konsequent geprüft; Verstöße werden geahndet.

Alle Fragen rund um die Corona-Krise und die Auslegung der bestehenden
Verbote können den umfangreichen Informationen auf der Website der
Stadt Brühl entnommen werden https://www.bruehl.de/coronavirus.aspx .
Die dortigen Hinweise werden regelmäßig aktualisiert. Falls darüber
hinaus noch Fragen offen bleiben, können diese über das
Bürgertelefon „Corona“ unter 02232 79-7000 montags bis samstags
von 10 Uhr bis 16 Uhr oder auch per Mail coronavirus@bruehl.de an die
Stadt Brühl gerichtet werden. Neuigkeiten werden darüber hinaus fast
täglich über die Verbreitungskanäle der städtischen Sozialen
Medien veröffentlicht.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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