Abstand halten, auf Distanz gehen
Verstöße werden von den Behörden geahndet
Brühl - (rmm) Die neuen Leitlinien, auf die sich Bund und Länder am
Wochenende geeinigt haben sehen neben strengeren Verhaltensregeln
weitere zusätzliche Maßnahmen vor, die eine Ausbreitung des
Coronavirus verhindern, beziehungsweise verlangsamen sollen.
So sollen die Bürger an jedem Ort die Kontakte zu anderen Menschen
außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut
nötiges Minimum reduzieren.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer
weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. In der Öffentlichkeit
ist zu anderen als diesen Personen ein Mindestabstand von mindestens
1,5 Metern einzuhalten.Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung,
Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen
Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport
und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten
bleiben nach wie vor möglich. Völlig inakzeptabel sind angesichts
der ernsten Lage auf jeden Fall Gruppen feiernder Menschen auf
öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen.
Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den
Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen
sanktioniert werden.
Gastronomiebetriebe werden nun landeseinheitlich geschlossen. Davon
ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen
für den Verzehr zu Hause.
Neu ist, dass Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie
Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche
Betriebe, die nach bisheriger Erlasslage noch geöffnet sein durften,
nun geschlossen werden müssen, weil in diesem Bereich eine
körperliche Nähe unabdingbar ist. Nur medizinisch notwendige
Behandlungen bleiben weiter möglich.In allen Betrieben und
insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die
Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für
Mitarbeitende und Besuchende umzusetzen.
All diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei
Wochen haben.
Bürgermeister Dieter Freytag berichtet, dass der Umgang mit der
Pandemie auch den Beschäftigten der Stadt Brühl alles abverlange.
Der Krisenstab tagt regelmäßig, dringend notwendige
Serviceleistungen, die gerade jetzt so wichtige Öffentlichkeitsarbeit
und die Beantwortung von Fragen am Bürgertelefon und per Mail müssen
sichergestellt werden.
Die Verwaltungen muss darüber hinaus die Umsetzung der Notmaßnahmen
bewerkstelligen, die Lage auf den Straßen, Plätzen und Parks
kontrollieren und sind erste Anlaufstelle für Gewerbetreibende und
Eltern, die für ihre Kinder einen Platz in der Notbetreuung brauchen.
Das alles zu leisten, während sich die Lage und die rechtlichen
Vorgaben ständig ändern, sei nicht einfach.
„Die eindeutigen und einheitlichen Vorgaben für NRW und Deutschland
schaffen endlich Klarheit für alle“, so Freytag. „Das hilft uns
als Kommune sehr. Ich danke insbesondere den Beschäftigten im
Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die
das tägliche Leben aufrechterhalten sowie allen Bürgerinnen und
Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft,
sich an diese Regeln zu halten. Wir werden deren Beachtung konsequent
kontrollieren und wenn nötig durchgreifen.“Die offizielle
Rechtsverordnung des Landes NRW, die nun aufgrund der Leitlinien
ergehen muss, liegt den Kommunen seit dem späten Sonntagabend vor.
Dort werden weitere Konkretisierungen bekannt. Die Rechtsverordnung
ist auf der Website der Stadt Brühl unter der Rubrik
„Coronavirus“ hinterlegt. Diese Website wird ständig
aktualisiert:
https://www.bruehl.de/coronavirus.aspx
.
Wer darüber hinaus noch Fragen hat, kann sich telefonisch von montags
bis samstags unter 02232/797000 an die städtische Hotline wenden oder
per Mail an
coronavirus@bruehl.de.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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