Corona-Schutzverordnung verlängert
Maskenpflicht im Nahverkehr bleibt in NRW

Die Corona-Schutzverordnung wurde noch einmal verlängert, damit bleibt zum Beispiel auch die Maskenpflicht im ÖPNV bestehen. | Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild
  • Die Corona-Schutzverordnung wurde noch einmal verlängert, damit bleibt zum Beispiel auch die Maskenpflicht im ÖPNV bestehen.
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Das NRW-Gesundheitsministerium hat am Dienstag die geltende Corona-Schutzverordnung ohne Änderungen bis zum 23. Juni verlängert. Damit wird unter anderem die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen bis kurz vor Beginn der Sommerferien verlängert. 

Weiterhin gilt die Maskenpflicht auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen. Dazu zählen insbesondere Flüchtlingsunterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose.

Testpflicht in medizinischen Einrichtungen

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Die bisherigen Testpflichten gelten auch weiterhin für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen.

Die Corona-Schutzverordnung wäre am Freitag ausgelaufen. Jetzt läuft sie bis zum 23. Juni. Die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen beginnen in diesem Jahr am 27. Juni.

(vd)  /  © dpa-infocom, dpa:220524-99-415470/2

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RAG - Redaktion

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