Neue Regeln müssen gelernt werden
Ordnungsamt: Zu viert unterwegs, ohne Maske

Fast wie immer: Das Leben auf der Fußgängerzone geht mehr und mehr seinen gewohnten Lauf. | Foto: Lars Kindermann
  • Fast wie immer: Das Leben auf der Fußgängerzone geht mehr und mehr seinen gewohnten Lauf.
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Frechen - Die meisten Geschäfte in der Innenstadt haben wieder geöffnet,
vielerorts verschwinden die Drängelgitter vor den Discountern, die
Haare werden wieder kürzer und fast jeder Frechener müsste langsam
seinen Jahresverbrauch an Klopapier gehortet haben. Die
Einschränkungen durch die Corona-Krise sind nicht mehr ganz so
drastisch, sorgen aber hin und wieder für Irritationen, auch in
Frechen.

So berichtete uns eine Leserin von ihrem Versuch, Schuhe in der
Fußgängerzone zu kaufen. Die dringend notwendige Neuanschaffung für
ihre Tochter scheiterte daran, dass die Verkäufer darauf bestanden,
dass nur zwei Personen gemeinsam in den Laden hätten kommen dürfen.
So hätte der achtjährige Sohn der potentiellen Kundin draußen
warten müssen. „Das ist doch hirnverbrannt“, ärgerte sich die
Mutter.

Bei dieser „skurrilen Auslegung der Corona-Einschränkungen“
handelte es sich aber nur um ein Missverständnis. Das Schuhgeschäft
habe sich inzwischen bei der Familie entschuldigt.

In der Stadtverwaltung ist man der Meinung, dass die Unternehmen in
der Regel gut vorbereitet waren auf die neue Situation. Die
„zusätzliche Last der Corona-Regelungen“ hätten die Frechener
Geschäfte „extrem gut“ geschultert. In einigen Fällen hätte
etwas Beratungsbedarf bestanden.

Am Freitagabend, 1. Mai, sorgte eine Dienstfahrt des Frechener
Ordnungsamtes für Kopfschütteln: „Das Ordnungsamt kontrolliert
zurzeit akribisch die Einhaltung der Corona-Regeln, vor allem die
Beachtung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Meter“, schreibt uns ein
Leser.

Verwundert hätte er dann am 1. Mai vier Insassen ohne Mundschutz in
einem Fahrzeug des Ordnungsamtes beobachtet. „Da ich nicht davon
ausgehe, dass alle vier demselben Haushalt angehören, würde ich
gerne wissen, ob für die Ordnungsbehörde besondere Regeln gelten“,
fragt sich der Frechener.

Das Wochenende fragte bei der Stadt nach und erhielt folgende Antwort:
„Wenn sich insgesamt vier Kolleginnen und Kollegen unseres
Ordnungsdienstes in einem Fahrzeug befinden, dann ist davon
auszugehen, dass sich diese – auch am Feiertag des 1. Mai um 18.39
Uhr auf der Franzstraße - auf dem Weg zu einem Einsatzort befinden.
(…) Wenn es also, wie in der beschriebenen Situation tatsächlich
zwei Doppelstreifen in einem Fahrzeug sind, dann geht es in der Regel
auch um einen Einsatz, der diese Personenzahl erfordert. (…) Bei der
Fahrt zum Einsatzziel gelten nicht die Regelungen für den ÖPNV. Wir
steuern keinen Bus und auch kein Taxi, wir sind auch keine Fahrgäste.
Das Tragen der Maske ist für die Einsatzkräfte in der Anfahrt zum
Einsatzgeschehen nicht vorgeschrieben.“

Die Frauen und Männer im Außendienst würden jeden Tag im
Schichtdienst ihren Kopf hinhalten und seien für die Bürger der
Stadt im Einsatz.

Nach Auskunft der CDU Frechen ist der Außendienst des Ordnungsamtes
sieben Tage durchgängig in der Zeit von 7 bis 23 Uhr im gesamten
Stadtgebiet unterwegs. Mit zehn Teams, verstärkt durch Freiwillige
aus der Verwaltung und dem Freizeit- und Bäderbetrieb, sei man,
„hervorragend aufgestellt“ findet der CDU-Stadtverordnete Thomas
Okos.„Die Mitarbeiter des Ordnungsamts und der Verwaltung sind
engagiert und leisten in der Krise eine sehr gute Arbeit“, lobt
Okos. Es werde vor allem mit Augenmaß gehandelt.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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