Appell an Ministerin
Brief der Bürgermeister*innen
Liebe Frau Ministerin Scharrenbach,
herzlichen Dank noch einmal für Ihren Besuch im Rhein-Sieg-Kreis, um mit uns die Perspektiven auf die extrem angespannte finanzielle Situation unserer Kommunen auszutauschen. Wir erachten das nicht für selbstverständlich, sondern als Ausdruck Ihres Engagements für die kommunale Familie. Wir sind uns einig darin, dass wir die stärker werdenden populistischen Tendenzen nicht noch weiter befördern wollen. Um es mit Ihren Worten zu sagen: „Es soll kein Wettbewerbsnachteil der demokratischen Parteien entstehen“.
Dazu könnten aber für den Haushaltsausgleich notwendige erhebliche Steuererhöhungen z.B. bei der Grundsteuer B führen, wie einige Beispiele aus jüngster Zeit im Rhein-Sieg-Kreis mit massiven Aktionen u.a. gegen die Bürgermeister zeigen.
Stattdessen soll möglicherweise die Anpassung der Regelungen in der GO NRW dabei helfen, die das starre Korsett der Haushaltsregelungen lockern soll, damit diese zusätzlichen Belastungen der Bürger vermieden werden. Eine grundsätzliche Neuverteilung des Steueraufkommens in Bund und Land zugunsten der Kommunen ist dabei nach ihren Worten nicht zu erwarten. Die heute von Ihnen angekündigte Erhöhung der Gemeindefinanzierung des Landes um knapp 1 % sehen wir grundsätzlich positiv, ist aber verglichen mit den zusätzlichen Belastungen nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Ihr Kabinettskollege Optendrenk erklärte am 23.08.2023 vollkommen zu Recht im „Generalanzeiger“: „Die Grundsteuer ist aber nicht die Kerneinnahmequelle der Kommunen. Mit einer relativ hohen Erhöhung der Hebesätze werden sie immer noch nicht den Haushalt sanieren können.“ Die Folgefrage steht unbeantwortet im Raum: „Wie denn dann?“
Es sei uns deswegen erlaubt, in der Nachbetrachtung unsere Forderungen zu formulieren:
• Die deutliche Aufstockung des kommunalen Anteils an der Verteilungsmasse des GFG, mit dem Ziel die Grund-Finanzausstattung der Kommunen durch das Land so zu erhöhen, dass die Kommunen ihren Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in adäquater Form dauerhaft nachkommen können.
• Keine Finanzierung der Altschuldenlösung zulasten des GFG. Zwar sind die genauen Bestimmungen zur angedachten Altschuldenlösung derzeit noch nicht bekannt, dennoch lassen die im Juni vorgelegten Eckpunkte zum GFG befürchten, dass hier Mittel allenfalls von einer auf die andere Seite geschoben werden und sich die finanziellen Auswirkungen bestenfalls neutral gestalten.
• Die Einhaltung des Konnexitätsprinzips (Art. 78 Abs. 3 LVerf NRW), welches bestimmt, dass bei Übernahme von Aufgaben durch die Kommunen, diese entsprechend finanziell auszustatten sind, respektiert wird.
• Die Fortführung der Isolierungsmöglichkeiten nach dem NKF- CUIG bis zur Verabschiedung der Regelungen für die ersten beiden Punkte, jedenfalls aber für die nächsten beiden Jahre. Die Kommunen leiden weiterhin an den Folgen des Ukrainekrieges, der nach Einschätzung vieler Beobachter noch länger andauern könnte.
Gestiegene Energie- und Baupreise belasten die städtischen Haushalte. Gleiches gilt für die Zinsaufwendungen, die im Zuge der Bemühungen der galoppierenden Inflation durch erhöhte Leitzinssätze entgegenzuwirken, deutlich angestiegen sind.
Möglicherweise ließe sich diese Regelung durch einen Verzicht auf die Berücksichtigung der Abschreibungen bei der Ergebnisdarstellung der Kommunen ersetzen.
• Eine faire Verteilung der durch die Stapelkrisen entstandenen Lasten auf die Gebietskörperschaften bzw. die verschiedenen staatlichen Ebenen. Es ist demokratieschädlich, wenn die Überbringung der unangenehmen Botschaft einseitig auf die Schultern der kommunalen Entscheidungsträger abgeladen wird.
• Während einerseits im Bund von hauptamtlichen Politikern Steuersenkungen und zusätzliche soziale Leistungen geplant und realisiert werden, die zulasten der kommunalen Einnahmen gehen, obliegt es den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern wegen der daraus resultierenden Unterfinanzierung ihrer Haushalte kommunale Steuern zu erhöhen und/oder eigene Angebote im Bereich der freiwilligen Leistungen z.B. im Bereich von Bildung und asozialer Förderung für Kinder und Jugendliche oder auch Senioren zu reduzieren.
Die ganze Absurdität dieser entkoppelten Entscheidungslage kann man leicht am Beispiel des geplanten Wachstumschancengesetzes zeigen. Die Steuererleichterungen des Bundes werden dann in NRW von vielen Kommunen über eine Anhebung der Hebesätze der Gewerbesteuer kassiert werden müssen. Die Wirkung in der öffentlichen Wahrnehmung liegt auf der Hand.
Nach Einschätzung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Rhein-Sieg-Kreises verstärkt sich so derzeit ein gefährlicher Trend:
Die daraus resultierende Frustration verringert die Bereitschaft kompetenter Bürgerinnen und Bürger ein ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement anzustreben und erhöht die Chancen von Populisten bei den anstehenden Wahlen.
Liebe Frau Ministerin Scharrenbach,
wir wissen um die schwierige Finanzlage der öffentlichen Haushalte insgesamt. Bitte setzen Sie sich aber dafür ein, dass das System der Finanzierung der Gebietskörperschaften ganzheitlich in den Wechselwirkungen betrachtet wird und die kommunale Perspektive einen gleichwertigen Rang zu den Bedürfnissen der übergeordneten Einheiten von Bund und Land hat. Der Wohlstand unseres Landes beruht im Wesentlichen auf Bildung und Infrastruktur. Ganz wesentliche Anteile davon werden von den Kommunen erbracht. Wir sind uns einig: Die Vernachlässigung dieser Zusammenhänge gefährdet unsere demokratische freiheitliche Grundordnung.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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