In Longerich soll eine eigene Regelung die Außengastronomie stärken
„Lex Longerich"
Longerich - (rs). So unbürokratisch wie möglich möchte die Bezirksvertretung
Nippes im Stadtteil Longerich Außengastronomie genehmigen lassen. Der
Antrag, den die Fraktion der CDU eingebracht hatte, sieht vor, dass
Außengastronomie unter Erlassung der Gebühren, telefonisch oder auch
schriftlich per E-Mail auf öffentlichen Parkplätzen und anderen
Bereichen genehmigt werden kann. Eine Ausweitung dieser
unbürokratischen Regelung auf den gesamten Stadtbezirk, den die
Fraktion der Grünen vorschlug, lehnte die Bezirksvertretung jedoch
ab.
Christoph Schmitz, Fraktionsvorsitzender der CDU in der BV, betonte,
dass eine solche Regelung nur für Longerich sinnvoll sei, da im
restlichen Bezirksgebiet, insbesondere in Nippes, der Parkdruck zu
hoch sei, um Parkflächen für Außengastronomie zur Verfügung zu
stellen. Wenn diese Regelung aber nur für Longerich gelte, würde
eine „Lex Longerich“ geschaffen und ein Tohuwabohu erzeugt, wandte
Diana Siebert von den Grünen ein. Doch auch Winfried Steinbach von
der SPD verwies darauf, dass die Situation in Longerich und
insbesondere die am Kriegerplatz sehr speziell und nicht mit der
Neusser Straße vergleichbar sei.
Horst Baumann, Fraktionsvorsitzender der SPD, sagte, dass aber nicht
pauschal irgendwelche Flächen für Außengastronomie zur Verfügung
gestellt werden sollten. Für die nächste Sitzung im September
forderte er daher die Bezirksvertreter auf, Anträge für ganz
bestimmte Flächen zu stellen, die dann geprüft werden sollten. Dem
Einwand von Helmut Metten, dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen, in
seinem Vorschlag, diese Regelung auf den gesamten Stadtbezirk
auszuweiten, sehe er kein pauschales Zurverfügung stellen, wurde
nicht gefolgt. Daher wurde der Zusatzantrag der Grünen mehrheitlich
abgelehnt. Die Bezirksvertretung Nippes beschloss also, dass
Außengastronomie zwar unbürokratisch genehmigt werden solle, jedoch
nur in Longerich.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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