Müngersdorfer Straße und ein weiterer Teil der Etzelstraße
Neue Fahrradstraßen geplant

Um die neuen Regelungen auf der im April eingerichteten Fahrradstraße Etzelstraße deutlich zu machen  hat die Verwaltung Schilder aufstellen lassen, die auf die in Fahrradstraßen geltenden Regelungen hinweisen. | Foto: ak
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Nippes - Die Müngersdorfer Straße sowie der südliche Teil der
Etzelstraße sollen Fahrradstraße werden. Die Verwaltung hat eine
entsprechende Vorlage in die Bezirksvertretung Nippes eingebracht.
Geplant ist, dass die Bezirksvertretung am 3. September über die
Einrichtung der Fahrradstraßen entscheidet. Die Umsetzung ist dann
noch für 2020 vorgesehen.

Die Müngersdorfer Straße ist eine Sackgasse, die eine
Kleingartenanlage sowie einen Tennisclub anbindet. Über den
Blücherpark und die Heidemannstraße verbindet sie im weiteren
Verlauf Bilderstöckchen (Stadtbezirk Nippes) mit Neuehrenfeld
(Stadtbezirk Ehrenfeld). Mit der Einrichtung der Fahrradstraße kann
eine wichtige Radverkehrsachse zwischen Nippes und Ehrenfeld
geschaffen werden.

Die Etzelstraße liegt auf der wichtigen Radverkehrsachse
Nippes-Weidenpesch-Longerich und ist vor allem für die Schülerinnen
und Schüler der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule von großer
Bedeutung, wird aber auch vom Pendler- und Freizeitverkehr stark
genutzt. Ein Abschnitt der Etzelstraße zwischen der
Bahndamm-Unterführung (Einmündung „Auf dem Ginsterberg“) und der
Ossietzkystraße wurde bereits im April als Fahrradstraße
ausgewiesen. Nun soll zur Stärkung des Radverkehrs der Abschnitt
Kempener Straße (Sackgassen-Ende) bis zur Straße „Artushof“ als
Fahrradstraße eingerichtet werden, da das Fahrrad dort schon heute
das dominierende Verkehrsmittel ist.

 

Fahrradstraße – was ist das?
Eine Fahrradstraße ist eine Radfahrerinnen und Radfahrern
vorbehaltene Straße. Sie haben hier Vorrang und dürfen nebeneinander
fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße nur dann benutzen, wenn
es durch ein Zusatzschild erlaubt wird. Autos und Motorräder müssen
sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen und besondere Rücksicht
nehmen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30.

Um die neuen Regelungen auf der im April eingerichteten Fahrradstraße Etzelstraße deutlich zu machen  hat die Verwaltung Schilder aufstellen lassen, die auf die in Fahrradstraßen geltenden Regelungen hinweisen. | Foto: ak
Zeitnah werden hier zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende auch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. | Foto: ak
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