Keine Maske: 100 Euro Strafe
Einheitliche Regelung in Oberberg
Oberberg - Das Land Nordrhein-Westfalen schreibt mittlerweile das Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung unter anderem beim Einkaufen und im Öffentlichen
Personennahverkehr vor (§ 12a der Coronaschutzverordnung). Die
Durchsetzung der Regelungen obliegt den kommunalen Ordnungsämtern und
der Polizei. In dem Bußgeldkatalog zur Rechtsverordnung sieht das
Land bisher keine landeseinheitliche Sanktion bei Missachtung der
„Maskenpflicht“ vor. Im Oberbergischen Kreis gilt jetzt jedoch ein
einheitlicher Bußgeldsatz von 100 Euro.
Hierauf haben sich Landrat Jochen Hagt und die Bürgermeister der
oberbergischen Kommunen in einer Telefonkonferenz verständigt. Auf
ein Bußgeld in dieser Höhe hatten sich zuvor Regierungspräsidentin
Gisela Walsken, die Landräte und die Oberbürgermeister im
Regierungsbezirk Köln verständigt.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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