Feiern nur noch bis 10 Personen erlaubt
Gastronomie muss um 23 Uhr schließen
Oberberg - Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt aktuell bei
53,3 (Stand: 22.10.2020, 00:00 Uhr).
Den Vorgaben der Coronaschutzverordnung entsprechend hat der
Oberbergischen Kreis eine weitere Allgemeinverfügung veröffentlicht
(www.obk.de/oebs).
Die Allgemeinverfügung stellt die Gefährdungsstufe 2 für das
Kreisgebiet fest. In der Folge gelten zusätzliche Regelungen der
Coronaschutzverordnung.
Die Feststellung der Gefährdungsstufe 2 kann erst aufgehoben
werden, wenn die 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben
aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 liegt.
Für das Kreisgebiet des Oberbergischen Kreises gelten mit dem
Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ab dem 23.10.2020 folgende
zusätzliche regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen:
• Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse sind ab
dem 26.10.2020 mit maximal 100 Personen zulässig. Mit einem
drei Tage vor der Veranstaltung bei dem Gesundheitsamt des
Oberbergischen Kreises eingereichten Hygiene- und
Infektionsschutzkonzept sind Veranstaltungen mit maximal 500 Personen
im Freien oder maximal 250 Personen in Innenräumen zulässig.
• Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie der Verkauf
von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr
unzulässig.
• An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb des privaten
Raums dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen
• In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und
Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf
Personen treffen.
• Dringende Empfehlung: Mund-Nase-Bedeckung auch in Bereichen
tragen, in denen aufgrund einer erhöhten Personenkonzentration der
gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern voraussichtlich nicht
eingehalten werden kann, z.B. auf stark frequentierten Schulwegen.
Außerdem Pflicht:
Die nachfolgenden bereits bestehenden Regeln der Gefährdungsstufe 1
behalten weiterhin Gültigkeit:
• Das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern darf bei
allen Arten von Veranstaltungen und Versammlungen nicht durch die
Sicherstellung einer besonderen Rückverfolgbarkeit (Erhebung der
Kontaktdaten und Erstellung eines Sitzplans) ersetzt
werden.
• Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht auch am
Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen sowie sonstigen
Veranstaltungen und Versammlungen in
geschlossenen Räumlichkeiten und als Zuschauer von
Sportveranstaltungen.
• Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Außenbereich:
Fußgängerzone Kaiserstraße und Hindenburgstraße (zwischen der
La Roche-Sur-Yon-Straße und der
Wilhelm-Heidbreder-Straße), Lindenplatz, Kampstraße sowie der
Fußweg zwischen Kampstraße und Steinmüllerallee in Gummersbach
Den verbindlichen Wortlaut der angeordneten Regelungen entnehmen Sie
bitte der Allgemeinverfügung unter www.obk.de/oebs sowie ergänzend
der Coronaschutzverordnung unter www.land.nrw/corona.
Appell des Landrats:
Weiterhin Eigenverantwortung gefragt:
„Bitte halten Sie sich an die aufgestellten Regeln. Die kommunalen
Ordnungsämter und die Kreispolizeibehörde werden die Einhaltung
verstärkt kontrollieren", richtet sich Landrat Jochen Hagt an die
Oberberginnen und Oberberger. Er ruft weiterhin zu Eigenverantwortung
auf:
„Wie sich das Infektionsgeschehen weiterentwickelt und, ob wir die
Regelungen in absehbarer Zeit lockern können oder sogar verschärfen
müssen, hängt vom Verhalten jedes einzelnen ab. Die
Maßnahmen können nur greifen, wenn alle mitmachen.“
Für den Oberbergischen Kreis hat die Kontaktpersonen-Ermittlung und
damit einhergehende Durchbrechung von Infektionsketten weiterhin
oberste Priorität. „Die Umgebungsuntersuchungen
zu den laborbestätigten Fällen sind umfangreich. Das liegt auch
daran, dass einige positiv getestete Personen sehr viele Kontakte
hatten“, berichtet Kaija Elvermann, Leitung des
Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreis. Wenngleich die aktuelle
Allgemeinverfügung
weitestgehend Bereiche des öffentlichen Lebens reguliere, sei auch im
privaten Bereich Vorsicht
geboten: „Wir beobachten in diesem Umfeld vermehrt Ansteckungen.
Kontakte sollten deshalb
auch im privaten Bereich soweit wie möglich reduziert werden. Bitte
verzichten Sie auf nicht
zwingend notwendige Treffen. Schützen Sie sich und Ihre Liebsten.“
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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