Gefahr Herkulesstaude
Imposante Pflanze wächst meist an Straßenrändern und Bachläufen
Oberberg - Besonders an Bachläufen, Bahnlinien und Straßenrändern ist die
imposante, jedoch für Mensch und Natur nicht ungefährliche
Herkulesstaude präsent.
Durch ihre massive Ausbreitung lässt sich die aus Kaukasien stammende
Pflanze in den letzten Jahren auch in privaten Gärten immer häufiger
beobachten.
Durch die Verdrängung schützenswerter Pflanzen in
Naturschutzgebieten, aber auch durch die gegebene
Gesundheitsgefährdung des Menschen, stellt die massive Verbreitung
der auffallenden, majestätischen Pflanzen häufig ein Problem dar.
Die auch Riesenbärenklau genannte zwei- bis dreijährige Pflanze kann
eine Höhe von bis zu vier Metern erreichen. Erst im zweiten Jahr
blüht sie im Juni und Juli mit durchschnittlich 15 riesigen
Blütendolden.
Bestand wächst rasant
„Die Vermehrung der Herkulesstaude geschieht nicht über Wurzeln,
sondern über die große Anzahl ihrer Samen. Ausge-
wachsene Pflanzen können 10.000 bis 50.000 schwimmfähige Samen
bilden, die unter optimalen Bedingungen acht bis zehnJahre keimfähig
sind“, erklärt Dr. Bernd Freymann, Leiter der Biologischen Station
Oberberg. „So kann sich ein Bestand in zwei Jahren problemlos
verdoppeln.
Ab Ende Juni/Anfang Juli sind die Früchte reif und die Pflanze stirbt
ab. Kommt eine Pflanze nicht zur Reife, beispielsweise bei Zerstörung
des Stängels, treibt sie wieder aus, um erneut Samen zu erzeugen.“
Durch ihr gigantisches Blattwerk ist die Herkulesstaude so
konkurrenzstark, dass heimische Pflanzenbestände an ihren
Wuchsstandorten gestört und mit der Zeit sogar vollständig
verdrängt werden.
Gefahr für Mensch und Natur
Vor allem bei Sonnenschein kann das Berühren der Pflanze durch ihre
phototoxischen Substanzen heftige verbrennungs-ähnliche
Hautreaktionen bei Mensch und Tier hervorrufen. So werden Arbeiten im
Garten oder Freizeitaktivitäten in der Natur zur Gefahr. Besonders
Kinder, die in den „Herkulesstauden-Wäldern“ spielen oder die
hohlen Stängel als Blas- oder Fernrohre verwenden, sind durch
Verbrennungen oder mögliche Augenverletzungen gefährdet.
Wer ist zuständig?
„Jeder Eigentümer, ob kommunal oder privat, ist für sein
Grundstück oder seinen Garten verantwortlich.
Der Eigentümer hat die Verkehrssicherungspflicht für sein
Grundstück. An Stellen, an denen die Gefahr besteht, dass sich
Menschen an der Herkulesstaude Verletzungen zuziehen, ist er dafür
zuständig, die Pflanzen zurückzuschneiden beziehungsweise zu
beseitigen“, sagt der Pressesprecher des Aggerverbandes, Axel Blüm.
Verbreitung eindämmen
Auch wenn es schwierig und aufwändig ist, die Verbreitung der
Herkulesstaude einzudämmen, so lässt sich diese doch mit
sorgfältigen, regelmäßigen Maßnahmen verlangsamen:
als Zierpflanzen im Garten kultivierte Herkulesstauden rechtzeitig
reduzieren, bevor sie den Sprung über den Gartenzaun schaffen; keine
Gartenabfälle in der Landschaft entsorgen; keine Ansiedlung der
Staude als schnellwüchsige Deckungspflanze oder als Bienenweide.
Bei Ernte und Transport der Fruchtstände keine Samen verstreuen und
so unbeabsichtigt aussäen; den Blüten- sowie Samenstand auf der
Pflanze mittels eines großen Plastiksackes verhüllen.
So kommt die Pflanze zur Samenreife und stirbt danach ab. Die im Sack
aufgefangenen Samen können vorsichtig entfernt und verbrannt werden.
Schutzmaßnahmen & Erste Hilfe
Schutzkleidung tragen (lange Hose, lange Ärmel, Handschuhe,
Gesichtsschutz, evtuell Spritzbrille). Das Entfernen der Pflanze
sollte bei bewölktem Himmel oder Regen, nicht bei starker
Sonnenstrahlung erfolgen.
Gesicht und Hände können zusätzlich mit einer Sonnencreme mit hohem
Lichtschutzfaktor geschützt werden. Bei Hautkontakt mit dem
Pflanzensaft sofort die betroffenen Stellen gründlich mit Wasser
(evtuell mit Seife) waschen und Sonnencreme auftragen. UV-Bestrahlung
(Sonne, Höhensonne) in den folgenden Tagen meiden (langärmelige
Kleidung tragen). Treten starke, verbrennungsähnliche Hautreaktionen
auf, wird empfohlen, sollte man zum Arzt gehen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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