Maskenpflicht in Gummersbacher City
Maximal 25 Personen bei Festen erlaubt
Oberberg - Die 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis liegt heute bei
39,0 - gestern lag sie bei 36,4, also bereits den zweiten Tag in Folge
über dem 35er Schwellenwert.
Die 7-Tage-Inzidenz ist die Zahl der Neuinfektionen je 100.000
Einwohner/innen innerhalb der vergangenen sieben Tage.
Deshalb gibt es jetzt eine Allgemeinverfügung für den Oberbergischen
Kreis.
Die Coronaschutzverordnung NRW in der ab dem 17. Oktober 2020
gültigen Fassung gibt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 und 50
regionale Regelungen an das Infektionsgeschehen vor (siehe § 15a,
Absatz 2). Der betroffene Kreis oder die kreisfreie Stadt stellt per
Allgemeinverfügung am ersten Werktag, für den der
entsprechende Inzidenzwert festgestellt wird, das Erreichen der
Gefährdungsstufe 1 oder 2 fest.
Mit der Feststellung der jeweiligen Gefährdungsstufen treten die in
der Coronaschutzverordnung vorgegebenen Regelungen in Kraft (§ 15a,
Absatz 3).
Den Vorgaben der Coronaschutzverordnung entsprechend hat der
Oberbergischen Kreis eine Allgemeinverfügung veröffentlicht
(www.obk.de/oebs). Die Allgemeinverfügung stellt die
Gefährdungsstufe 1 für das Kreisgebiet fest und legt die damit
einhergehenden Regelungen fest.
Die Feststellung der Gefährdungsstufe 1 kann erst aufgehoben werden,
wenn die 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von sieben
aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt.
Für das Kreisgebiet des Oberbergischen Kreises gelten ab sofort
folgende regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen:
• Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als
1.000 Personen sind unzulässig (Ausnahmen siehe Allgemeinverfügung).
• An Festen dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.
• Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht auch am
Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen sowie sonstigen
Veranstaltungen und Versammlungen in
geschlossenen Räumlichkeiten und als Zuschauer von
Sportveranstaltungen.
Nach Anhörung der 13 kreisangehörigen Kommunen wird in Absprache mit
der davon betroffenen Kommune zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer
Mund-Nase-Bedeckung in den folgenden öffentlichen Außenbereichen
angeordnet:
• Gummersbach: Fußgängerzone Kaiserstraße und Hindenburgstraße
(zwischen der La Roche-Sur-Yon-Straße und der
Wilhelm-Heidbreder-Straße), Lindenplatz, Kampstraße sowie
der Fußweg zwischen Kampstraße und Steinmüllerallee in Gummersbach
Eigenverantwortung
Weiterhin Eigenverantwortung gefragt.
"Es liegt weiterhin in der Verantwortung eines jeden einzelnen, einen
persönlichen Beitrag zum verantwortungsvollen Umgang mit der
Corona-Pandemie zu leisten", sagt Kreisdirektor Klaus
Grootens. Er appelliert deshalb weiterhin: "Halten Sie Abstand, achten
Sie auf Hygiene, tragen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung und reduzieren
Sie Ihre Kontakte so weit möglich. Seien Sie insbesondere vorsichtig
im privaten Umfeld und wägen genau ab, welche Veranstaltungen,
Feierlichkeiten und private Treffen Sie wahrnehmen."
Es gibt im gesamten Kreisgebiet viele einzelne Ausbruchsgeschehen (mit
mindestens zwei zusammenhängenden Fällen) in unterschiedlichen
Bereichen. Wie berichtet, gibt es laborbestätigte
Fälle in Gemeinschaftseinrichtungen, nach Feierlichkeiten und
Freizeitveranstaltungen sowie vermehrt Ansteckungen im beruflichen
Umfeld, im Freizeitbereich sowie Vereinssport.
Schulen und Kitas
Außerdem wurden die angekündigten Allgemeinverfügungen zur
Quarantäneanordnung für betroffene Kontaktpersonen von
laborbestätigten Fällen mit Bezug zum
Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (Wiehl) und einem
Übergangsheim in Engelskirchen veröffentlicht
(Quarantäne/Benachrichtigung des Gesundheitsamtes bei Symptomen).
Darüber hinaus wurden zwei weitere Allgemeinverfügungen für
Einrichtungen im Oberbergischen Kreis veröffentlicht. Sie betreffen
die Freie Waldorfschule Oberberg (Gummersbach) sowie
die evangelische Kindertagesstätte Wassertropfen in Waldbröl.
Es gibt jeweils einen laborbestätigten SARS-CoV-2-Fall mit Bezug zur
Freien Waldorfschule Oberberg und der evangelischen Kindertagesstätte
Wassertropfen in Waldbröl. Für die Kontaktpersonen wird mittels der
Allgemeinverfügungen Quarantäne angeordnet.
Alle Allgemeinverfügungen sind unter www.obk.de/oebs einsehbar.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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