Motorradführerschein für fast alle
Neuregelung erleichtert Zweirad-Genuss
Es gibt tolle Neuigkeiten für viele, die im Besitz eines
Führerscheins der Klasse B sind. Die seit Jahresanfang geltende
Neuerung der Fahrerlaubnis-Verordnung eröffnet den Autofahrern die
Möglichkeit, mit wenig Aufwand und geringen Kosten den Führerschein
um die Klasse A1 zu erweitern.
Zwar darf man mit einem normalen „Autoführerschein“ auch
motorisierte Zweiräder fahren, jedoch ist man dann auf einen Hubraum
von 50 Kubikzentimeter und eine Höchstgeschwindigkeit von 45
Kilometern pro Stunde beschränkt. Das mag zwar für einige
ausreichend sein, jedoch wird man selbst innerorts von vielen
Autofahrern als Verkehrshindernis wahrgenommen. Richtig brenzlig wird
es teilweise außerorts, wenn rücksichtslose Fahrer zu gefährlichen
Überholmanövern ansetzen.
Bedeutend angenehmer wird es, wenn man in den Genuss von mehr Hubraum,
Leistung und Höchstgeschwindigkeit kommt. Denn Zweiräder die den
Bestimmungen der Führerscheinklasse A1 entsprechen, werden im
Volksmund auch gerne „125er“ genannt. Dies entspricht dem maximal
zulässigen Hubraum. Mit einer erlaubten Motorleistung von 11
Kilowatt, das sind nach alter Rechenweise knapp 15 Pferdestärken,
kommt man durchaus flott übers Land und selbstsprechend durch die
Stadt. Die Höchstgeschwindigkeit liegt meist über der 100-km/h-Marke
und somit eröffnet sich auch der Weg auf die Autobahn.
Gerade mit Blick auf Elektro-Motorräder ist die Klasse A1 besonders
interessant, denn bei diesen Zweirädern wird die Dauerleistung im
Fahrzeugschein angegeben und ist somit ausschlaggebend. Interessant
wird es, wenn man auf die Maximalleistung schaut, die gerne drei- bis
viermal so hoch ist, wie die erlaubten 11 Kilowatt. Gekoppelt mit
einem Drehmoment jenseits der 100 Newtonmeter sind Beschleunigungen
auf Sportwagen-Niveau keine Seltenheit. So lange der Strom für die
Akkus, dann auch noch vom Windrad oder der Solaranlage auf dem Dach
kommt, spricht auch ökologisch einiges für das elektrifizierte
Zweirad.
Was muss nun der geneigte Autofahrer tun um in den Genuss der
Führerscheinklasse B 196 zu kommen? Eins vorweg, es ist keine
theoretische und auch keine praktische Prüfung erforderlich.
Interessenten besuchen eine Fahrschule, die auch regulär auch den
A1-Führerschein anbietet und müssen mindestens vier Doppelstunden
Theorie- und fünf Doppelstunden Fahrunterricht nehmen. Am Ende gibt
es eine Bescheinigung, die bei der Führerscheinstelle vorgelegt wird
und der Führerschein wird umgeschrieben.
Einzig Fahranfänger die den Führerschein der Klasse B kürzer als
fünf Jahre haben und junge Leute unter 25 Jahren kommen nicht in den
Genuss dieser Regelung und müssen sich Gedulden oder den
Motorradführerschein auf klassischem Weg mit deutlich mehr Theorie-
und Fahrstunden und den beiden Prüfungen machen.
Eine Einschränkung gibt es jedoch für Urlauber: Im Ausland gilt die
Erweiterung des Führerscheins bisher leider nicht. Hinzu kommt, ob
ein Aufstieg in die höheren Motorradklassen A2 und A möglich ist,
steht bisher auch nicht fest
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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