Bus: Einstieg wieder vorne
Tragen von Mund-Nasen-Masken weiter Pflicht
Oberberg - Dank Trennscheiben ist der Vordereinstieg im Bus sowie der
Fahrscheinkauf beim Fahrer wieder möglich. Außerdem stehen damit
auch die bislang gesperrten vorderen Sitzplätze wieder zur
Verfügung.
Zum Schutz von Fahrern und Fahrgästen werden alle Busse im
Oberbergischen Kreis mit fest installierten Trennscheiben für den
Fahrerarbeitsplatz ausgerüstet.
Der Vordereinstieg beim Bus wurde seit Mitte März in ganz Deutschland
im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des
Corona-Virus mit einer provisorischen Abtrennung gesperrt. Inzwischen
bieten verschiedene Hersteller Lösungen zur Installation von festen
Trennscheiben an. Aufgrund der bundesweit hohen Nachfrage und der
unterschiedlichen Bustypen, die individuelle Lösungen erfordern,
erfolgt der Umbau nun sukzessive. Die OVAG geht davon aus, dass die
Umrüstung der gesamten Busflotte Ende August abgeschlossen sein wird.
Fahrscheinkontrollen
In allen umgerüsteten Bussen wird die OVAG nun verstärkt wieder
Fahrkarten kontrollieren. In allen Bussen - egal, ob mit oder ohne
geöffnetem Vordereinstieg - besteht die Pflicht, mit einem gültigen
Ticket zu fahren. Die OVAG empfiehlt daher nach wie vor, sich vor
Fahrtantritt ein Ticket zu kaufen. Das volle Sortiment kann zum
Beispiel über die App des VRS als Handy-Ticket erworben werden. Auch
stehen Verkaufsstellen am Busbahnhof in Gummersbach sowie in
Waldbröl, Marienheide und Radevormwald zur Verfügung. Entlang der
Strecke der RB 25 stehen Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn, die
ebenso das volle Sortiment anbieten.
Die OVAG hat während des Shutdowns das Fahrplanangebot nur in
geringem Umfang reduziert.
Mund-Nasen-Bedeckung
Die OVAG weist darauf hin, dass in Bus und Bahn sowie bereits an den
Haltestellen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung besteht.
Dank an Abonnenten
Als Dank an die Stammkunden gelten in den Sommerferien an den
Wochenenden die Abonnements bei allen Verkehrsunternehmen in ganz NRW.
Bei Tickets mit Mitnahmeregelung gilt zudem ganztägig eine
unentgeltliche Mitnahme einer weiteren erwachsenen Person sowie bis zu
drei Kindern zwischen sechs und 14 Jahren. Von montags bis freitags
gelten in den Sommerferien alle VRS-Abonnements im gesamten
VRS-Verbundgebiet. Auch hier greift die Mitnahmeregelung.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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