Trockenheit macht Bächen zu schaffen
Umweltamt: Wasserentnahme drosseln
Oberberg - Durch die anhaltende Trockenheit der letzten Wochen führen viele
Bäche und Flüsse im Oberbergischen Kreis derzeit wenig Wasser. Um
die Wassermenge nicht zusätzlich zu verringern, bittet das Umweltamt
des Oberbergischen Kreises um einen sparsamen Umgang.
Wer Wasser aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder durch
Stauvorrichtungen entnimmt, benötigt dafür eine wasserrechtliche
Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Ober-
bergischen Kreises.
Nicht erlaubnispflichtig sind Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch
(§ 19 Landeswassergesetz NRW), etwa das Tränken von Tieren oder das
Schöpfen von Hand mit Eimern und Gießkannen. Dies ist aber nur
zulässig, wenn es sich um geringe Mengen handelt und wenn keine
schädliche Gewässerveränderungen dadurch entstehen.
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften
Inhaber von Wasserrechten müssen entgegen den sonst erlaubten
Entnahmemengen Einschränkungen hinnehmen. In einem Gewässer muss so
viel Wasser verbleiben, dass der Fischbestand nicht gefährdet wird.
Keinesfalls darf es durch die Entnahme austrocknen.
Bei der Wasserentnahme aus kleinen Fließgewässern mit sehr geringer
Wasserführung ist davon auszugehen, dass es zu einer schädlichen
Gewässerveränderung kommt und diese deshalb nicht zulässig ist.
Eine ausreichende Wasserführung in den Fließgewässern ist von
größter Bedeutung, da sonst ökologische Schäden entstehen können
und das Gewässer seine Selbstreinigungskraft verliert.
Weitere Informationen beim Umweltamt des Oberbergischen Kreises, Tel.
0 22 61/88 67 18.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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