Wenn das Wasser wieder fließt
Vorübergehende Stilllegung - und dann?
Oberberg - Wer in der Situation ist, im Rahmen der Maßnahmen gegen das
Coronavirus einen Betrieb, ein Gebäude oder eine Gebäudeeinheit,
beispielsweise Wohnung, vorübergehend nicht mehr nutzen zu können,
muss dennoch sicherstellen, dass die Qualität des Trinkwassers dort
auch weiterhin geschützt ist, teilt der Aggerverband mit.
Was ist bei der vorübergehenden Stilllegung der
Trinkwasser-Installation
zu beachten
Sollte abzusehen sein, dass die Anlage bis auf Weiteres nicht mehr
benutzt wird, muss entweder den bestimmungsgemäßen Betrieb
aufrechterhalten oder die Trinkwasser-Installation vorübergehend
stilllgelegt werden (Betriebsunterbrechung).
Bestimmungsgemäßer Betrieb einer Trinkwasser-Installation bedeutet
die Durchströmung, das heißt, die regelmäßige Nutzung aller
Wasserhähne und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten) im
Gebäude oder der Wohnung.
Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation ist
dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle
sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird.
Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne
sichergestellt werden.
Ein solcher bestimmungsgemäße Betrieb kann auch durch Spülarmaturen
automatisch sichergestellt werden.
Es gibt verschiedene Anbieter solcher Armaturen auf dem Markt.
Bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation
in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und
am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Sind eine
Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in
der Zuleitung zur Wohnung abzusperren.
Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es notwendig, die Anlage zu
entleeren. Dies ist möglichst zu vermeiden, da durch die Entleerung
auch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation
eingetragen werden können.
Wie wird eine Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb genommen?
Wird der Betrieb wieder aufgenommen, muss auch die
Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb genommen werden. Hierzu
genügt es üblicherweise, alle Entnahmestellen vollständig zu
öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu
lassen. Dies ist dann der Fall, wenn sich die Temperatur des kalten
Trinkwassers nicht mehr ändert.
Sollte die Trinkwasser-Installation entleert oder länger als sechs
Monate im befüllten Zustand belassen worden sein, sollte ein
Fachinstallationsunternehmen zur sicheren Wiederinbetriebnahme
beauftragt werden. Fragen Sie den Fachbetrieb, ob dieser ein
Vertragsinstallationsunternehmen im Sinne der Ortssatzung oder im
Sinne der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung
mit Fachwasser (AVBWasserV) ist, denn nur diese dürfen an der
Trinkwasser-Installation arbeiten.
Weitere Informationen zum Betrieb der Trinkwasser-Installationen geben
die Websites des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches)und
des regionalen Installateurausschusses Bergisches Land.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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