Hygienemaßnahmen großgeschrieben
Kampf gegen die Vogelgrippe

Rheinisch-Bergischer Kreis - (vsch). Nach dem Auftreten von Vogelgrippefällen in den
meisten Bundesländern hat der Bundeslandwirtschaftsminister
verschärfte Hygienemaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen
im gesamten Bundesgebiet und damit auch für das Kreisgebiet
angeordnet hat. Die Erkrankungen an dem H5N8-Virus ist bei Wildvögeln
und in Nutzgeflügelhaltungen festgestellt worden.

Auch in NRW wurden bislang zwei tote Wildvögel entdeckt, die
infiziert waren. In Nutztierbeständen ist in NRW das Virus bislang
noch nicht aufgetreten. Damit dies möglichst so bleibt, gelten nun
auch für kleine Haltungen die verschärften Sicherheitsregelungen.
Bislang mussten sich daran nur große Betriebe halten.

Für den Menschen ist das Virus nach bisherigen Erkenntnissen nicht
gefährlich. Die Sicherheitsmaßnahmen für die Tiere umfassen einige
Regeln. In den Ställen muss ab sofort Schutzkleidung getragen werden,
die vor dem Betreten und nach dem Verlassen sofort wieder abgelegt
werden muss. Einmalkleidung ist nach Gebrauch zu entsorgen.

Auch die Schuhe sollten nur im Stall getragen werden und nach dem
Verlassen ausgezogen und desinfiziert werden. Außerdem dürfen fremde
Personen die Geflügelbestände nicht betreten, das Gelände, wo das
Geflügel gehalten wird, sollte daher gegen unbefugten Zutritt
gesichert werden.
Alle Halter müssen nach den Vorgaben des
Bundeslandwirtschaftsministeriums eine Stelle zum Händewaschen sowie
zur Desinfektion der Schuhe einrichten.

Um die Tiere vor den Infektionsgefahren zu schützen, rät das
Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises Hühner- und
Geflügelhaltern zu regelmäßigem und gründlichem Händewaschen.
Sollte es zu plötzlichen Todesfällen in ungewöhnlich großer Zahl
kommen oder die Legeleistung erheblich nachlassen, muss auch in
Kleinstbeständen nach den Ursachen geforscht werden, da es sich um
eine Vogelgrippeinfektion handeln könnte.

Um eine etwaige Infektion möglichst rasch erkennen zu können, hat
der Bundeslandwirtschaftsminister daher zusätzliche
Aufzeichnungspflichten für kleine Geflügelhaltungen eingeführt.
Alle Geflügelhalter müssen in einem Register jedes verendete Huhn
oder sonstige Geflügel umgehend unter Angabe des Todestages
eintragen. Weiterhin muss die Gesamtzahl der je Tag gelegten Eier
vermerkt werden.

Alle Geflügelhalter, die bisher ihrer Pflicht, die Geflügelhaltung
anzumelden, nicht nachgekommen sind, werden gebeten, dies rasch beim
Veterinäramt oder der Tierseuchenkasse in Münster nachzuholen. Das
Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises erteilt Auskünfte
unter 02202-13-2815.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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