Verstärkte Kontrollen in der Mainacht
Das Kontaktverbot gilt auch in der Mainacht
Rhein-Erft-Kreis - Gerne feiert auch der Rhein-Erft-Kreis den „Tanz in den Mai“.
Durch das Coronavirus und die damit einhergehende erhöhte
Ansteckungsgefahr sind alle Veranstaltungen der Maigesellschaften und
Junggesellenvereine bereits abgesagt worden.
(me). Viele Jugendliche und junge Erwachsene wollen trotz allem feiern
und ihrer Partnerin oder ihrem Partner einen Maibaum oder Maiherz
stellen.
„Berücksichtigen Sie jedoch bitte, dass die Coronaschutzverordnung
immer noch gültig ist und das Kontaktverbot weiterhin anhält.
Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum sind
nach § 12 Corona-Schutzverordnung nicht gestattet“, warnt die
Polizei im Rhein-Erft-Kreis. Es sei denn eine Ausnahmeregelung, wie
Verwandte in gerader Linie, Lebenspartner oder in häuslicher
Gemeinschaft lebende Personen greift. Das bedeutet also die Regelungen
gelten auch für Zusammenkünfte beim Baumstellen oder dem
Baumtransport.
Weiterhin mahnt die Polizei, die Regelungen zur Ladungssicherung, zum
Personentransport auf Ladeflächen und Anhängern und alle
zulassungsrechtlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen. zu
beachten Durch eine nicht zweckmäßige Benutzung von zum Beispiel
landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen kann gegen diese verstoßen
werden.
Neben diesen Regelungen ist natürlich auch der Konsum von Alkohol und
das anschließende Führen eines Autos nicht gestattet und mündet
entweder in einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Straftat.
Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis wird während der Mainacht verstärkt
Verkehrskontrollen durchführen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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