Antragsverfahren für Härtefallhilfen
In NRW bleibt es kompliziert
Im Zuge der Energiekrise hat der Bund im Dezember 2022 finanzielle Hilfen für Privathaushalte verabschiedet, die mit sogenannten nichtleitungsgebundenen Energieträgern heizen.
von Martina Thiele-Effertz
Konkret sind das Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Die Umsetzung und Auszahlung erfolgt durch die Länder.
Seit Mitte Mai kann man diese Härtefallhilfe in NRW beantragen. Sie wird gewährt, wenn Privathaushalte im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdoppelung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen für das Jahr 2021 zu tragen hatten. Antragsteller benötigen ein Nutzerkonto für Online-Verwaltungsleistungen, die Bund-ID oder die Elster-ID.
80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdopplung hinausgehen, können auf Antrag erstattet werden. Der Antrag muss bis zum 20. Oktober gestellt werden.
Alternatives Antragsverfahren notwendig
„Das derzeitige Antragsverfahren schließt Verbraucher und Verbraucherinnen, die keinen Zugang zum Internet haben oder nur über geringe Onlinekenntnisse verfügen, von der Beantragung der Härtefallhilfen aus“, kritisiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „In unseren Beratungsstellen erreichen uns landesweit täglich Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die vor den Hürden der digitalen Antragstellung kapitulieren und sich abgehängt fühlen. Besonders ältere Menschen sind davon betroffen. Wir fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung dazu auf, die unnötigen Hürden zur Antragsstellung der Härtefallhilfen abzubauen und zeitnah einen alternativen Weg per Briefpost zur Beantragung einzurichten.“
„Obwohl das Verfahren zur Antragstellung bereits seit Mitte Mai freigeschaltet ist, stehen viele Antragsberechtige in Nordrhein-Westfalen nun vor Problemen, ihre Ansprüche geltend zu machen“, erklärt Schuldzinski. Um allen Betroffenen Verbrauchern zu helfen, fordert die Verbraucherzentrale NRW daher ein einfaches Verfahren, das zügig von der Landespolitik umgesetzt werden sollte.
„Ein möglicher Lösungsansatz: Die Einrichtung einer Telefon-Hotline, bei der sich die Menschen melden können, damit ihnen die Antragsunterlagen per Post zugeschickt werden“, schlägt Wolfgang Schuldzinski vor.
„Antrag in Papierform nicht möglich“
Das wird aber definitiv nicht passieren. Auf eine Anfrage der Redaktion an die Pressestelle des Minsteriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung antwortete ein Sprecher des Ministeriums: „Ein Antrag in Papierform ist leider nicht möglich. Bitte nutzen Sie für das Antragsverfahren das hierfür vorgesehene Online-Portal unter https://www.heizkostenhilfe.nrw. Sollten Sie hierzu keinen Zugang haben, so können Sie sich vertreten lassen und über eine dritte Person (Kinder, Verwandtschaft, Steuerberater,) den Antrag über das Online-Portal stellen. Zudem kann Sie unsere Hotline unter 02118618-4040 bei der Online-Antragstellung unterstützen.“
Amelie Vogler, Energieexpertin der Verbraucherzentrale NRW, bestätigt die starke Nachfrage der Verbraucher nach einem analogen Verfahren. „Das Land NRW hat ein sehr komplexes Verfahren, andere Bundesländer haben da auch einfachere Varianten“, so Vogler. So bietet zum Beispiel das Bremer Finanzressort die Möglichkeit, den Antrag in Papierform zu stellen. Er wird entweder über das Bürgertelefon nach Hause geschickt oder kann im Internet heruntergeladen werden. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es analoge Alternativen. Wer über keinen Internetzugang verfügt oder Probleme mit dem digitalen Verfahren hat, kann laut Ministerium ein Papier-Antragsformular beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beantragen.
Redakteur/in:Martina Thiele-Effertz aus Hürth |
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