REVG auf dem Weg zum Regelfahrplan
Mindestabstand im Bus - nur noch 20 Fahrgäste
Rhein-Erft-Kreis - Sabine Fusshöller-Kleinert, Sprecherin der REVG, nennt es eine
„große Herausforderung“, vor der alle im öffentlichen
Personennahverkehr stehen. Nach der Lockerung des Corona-Lockdowns
sollen ab dem 23. April (Donnerstag) die REVG
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH wieder nach Regelfahrplan
unterwegs sein. Ausgenommen hiervon sind die Schulfahrten zu
Grundschulen. Diese werden erst ab dem 4. Mai wieder bedient.
Grund für die Umstellung des Ferienfahrplans auf den Regelfahrplan
ist die ab Donnerstag geltende Schulpflicht für Schülerinnen und
Schüler der weiterführenden Schulen, die in diesem Schuljahr einen
Abschluss anstreben. Allen Eltern und Schülern soll bei der
schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Rhein-Erft-Kreis in
Abstimmung mit dem Aufgabenträger ein verlässlicher Fahrplan
angeboten werden.
Nur noch 20 Fahrgäste im normalen Lnienbus
Daher kehrt die REVG ab Donnerstag vom Ferienfahrplan zum regulären
Fahrplanangebot zurück. Die mit „S“ im Fahrplan gekennzeichneten
Fahrten zu Grundschulen werden zunächst noch nicht durchgeführt.
Diese machen circa ein Prozent aller Fahrten aus. Mit Beginn des
Unterrichts in den Grundschulen am 4. Mai werden dann alle
Schulfahrten planmäßig angeboten.
Durch die geforderte Einhaltung der Mindestabstände in den
Linienbussen sinkt jedoch die Fahrgastkapazität in einem Linienbus
auf maximal 20 Personen, im Gelenkomnibus auf 30 Personen. Das
entspricht rund einem Viertel der üblichen Fahrgastzahlen.
Nicht ausgeschlossen, dass Schülerinnen und Schüler an der
Haltestelle stehen bleiben
„Die Überwachung der Mindestabstände, vor allem während der
Schulanfangs- und –endzeiten, stellt für uns und insbesondere das
Fahrpersonal eine große Herausforderung dar“, betont
Geschäftsführer Walter Reinarz. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass
Schülerinnen und Schüler an der Haltestelle stehenbleiben, wenn im
Bus bereits die Kapazitätsgrenze erreicht ist. Wir beobachten die
Verkehrssituation sehr aufmerksam und setzen von vier zentralen
Stellen im Kreis Fahrzeuge ein, wenn es zu Engpässen kommt. Für den
Fahrgast entsteht daher ein maximaler Zeitverzug von 20 Minuten.“
Sollte der Bus an der Haltestelle vorüberfahren, kann er
wahrscheinlich keine weiteren Fahrgäste mehr aufnehmen. Fahrgäste
werden daher gebeten, möglichst frühzeitig ihre Fahrt anzutreten, um
bei Bedarf auf den Nachfolgebus ausweichen zu können.
Versetzte Schulanfangs- und endzeiten zur Entzerrung der
Schülerströme kämen der REVG bezüglich der Kapazitätsbegrenzungen
entgegen. Diesbezüglich steht das Unternehmen in engem Kontakt zu den
Schulen und wird nach Bekanntgabe der Zeiten das Angebot daraufhin
individuell anpassen.
Bereits jetzt setzt die REVG auf den Hauptlinien Gelenkomnibusse ein,
um den Fahrgästen ein größeres Platzangebot zu bieten. Bei der
Auswahl des Sitzplatzes werden Fahrgäste aufgefordert, immer einen
Sitzplatz zum Nachbarn freizulassen. Eine Sitzplatzregelung wird ab
sofort in den Fahrzeugen über die TFT-Monitore bekanntgegeben.
Aufgrund der zu erwartenden steigenden Fahrgastzahlen empfiehlt die
REVG neben der Einhaltung der Hygieneregeln dringend das Tragen von
Gesichtsmasken während der Fahrt im Bus.
Die Corona-Schutzmaßnahmen für Fahrgäste und Fahrer bleiben im
Fahrzeug bis auf Weiteres bestehen.
Die geänderten Fahrplandaten zum Schulstart können über die
Fahrplanauskunft auf www.revg.de oder der Auskunfts-App abgerufen
werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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