Glücksbringer in schwierigen Zeiten
Zum Glück gibt es den Schornsteinfeger
Rhein-Erft-Kreis - Das Coronavirus macht auch vor dem klassischen Glücksbringer nicht
Halt: auch die Schornsteinfeger sehen sich großen Herausforderungen
gegenüber. Schornsteinfegermeister Sascha Boveleth aus Bedburg ist
als Kreisbeauftragter innerhalb der Schornsteinfegerinnung Köln für
den Rhein-Erft-Kreis zuständig und möchte in einem Gastbeitrag
zusammen mit Oliver Dinslaken aus Elsdorf die Bevölkerung über die
Wichtigkeit der Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten aufklären,
um so mögliche Ängste gleich im Keim ersticken zu können. „Die
Kontrollen und Arbeiten des Schornsteinfegerhandwerks während der
Corona-Pandemie im Rhein-Erft-Kreis sind unverzichtbar“, so
Boveleth.
„Wie viele andere Handwerker führen die Schornsteinfeger im
Rhein-Erft-Kreis wichtige Tätigkeiten zur Wahrung der Brand- und
Betriebssicherheit durch. Dies ist auch in dieser schweren Zeit der
Pandemie so. Die erforderlichen Schornsteinfegertätigkeiten dienen
der öffentlichen Gefahrenabwehr also zu Ihrer Sicherheit. Deswegen
dürfen diese Tätigkeiten auch nicht ausgesetzt oder verschoben
werden.
Bereits im März dieses Jahres ordneten die Behörden an, dass
Schornsteinfeger unter Beachtung aller Hygienevorschriften
(Information des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz auch auf
www.schornsteinfeger.de) weiterhin ihrer Arbeiten nachkommen müssen.
Diese Empfehlungen werden vom Bundesverband des
Schornsteinfegerhandwerks unterstützt. Bestimmte Aufgaben könnten im
Rahmen der Fristen zwar verschoben werden, wenn es aus Sicht der
Gefahrenabwehr vertretbar sei, so die Empfehlung der Landesbehörden.
Ein Aussetzen der Arbeiten oder ein beliebig langes Verschieben ist
dem Schornsteinfeger aber untersagt. Denn Schornsteinfegerarbeiten
sind systemrelevant. Sie dienen der öffentlichen Gefahrenabwehr im
vorbeugenden Brandschutz und der Betriebssicherheit von
Feuerungsanlagen. Tatsache ist, dass die Tätigkeiten des
Schornsteinfegers zur Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit von
Feuerungs- und Abgasanlagen letztendlich dem Schutz von Leib und Leben
dienen und daher unabdingbar in den gesetzlich vorgeschriebenen
Fristen durchgeführt werden müssen.
Es ist ein schwieriger Spagat, den die Schornsteinfeger im
Rhein-Erft-Kreis zurzeit durchführen müssen. Die Gesundheit aller
liegt den Schornsteinfegern sehr am Herzen. Deswegen werden sie bei
allen Hausbesuchen alle geforderten Hygienevorschriften beachten.
Außerhalb von Verkaufs- und Ausstellungsräumen muss immer dann ein
Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn bei der Handwerkerleistung der
Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden
kann, oder natürlich auch, wenn der Kunde es wünscht. Dies gilt auch
für Freigelände (zum Beispiel Betriebsparkplätze, offenes Lager),
Privaträume wie Kundenwohnung und öffentlicher Raum.
Das Schornsteinfegerhandwerk empfiehlt daher allen Verbrauchern,
sollte sich der Schornsteinfeger angemeldet haben und es zu
Unsicherheiten oder Fragen kommen, frühzeitig mit dem zuständigen
Schornsteinfeger Kontakt aufzunehmen und sich über die anstehenden
Termine zu informieren. Gemeinsam lassen sich so Lösungen finden, die
sowohl der Wahrung der Betriebs- und Brandsicherheit, wie auch des
gebotenen Infektionsschutzes Rechnung tragen.
Schon seit vielen hundert Jahren sorgt das Schornsteinfegerhandwerk
für die Sicherheit der Bevölkerung und fühlt sich gerade in den
Zeiten der aktuellen Covid 19-Pandemie seiner langen Tradition als
Glücksbringer verpflichtet. Es soll und wird auch weiter gelten. Zum
Glück gibt es den Schornsteinfeger.“
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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