Mobiles Impfen
Nächste Woche in Eitorf, Hennef, Bornheim und Windeck
Nach wie vor bietet der Rhein-Sieg-Kreis mobile Impfangebote in den Kreiskommunen an. Diese Termine richten sich auch an aus der Ukraine geflüchtete Menschen sowie an Kinder ab 12 Jahren.
Dienstag, 07. Juni 2022, in Eitorf und Hennef
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Marktplatz in Eitorf
von 12.30 Uhr bis 14.15 Uhr auf dem Heiligenstädter Platz / Wochenmarkt in Hennef
von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr auf dem Pantaleon-Schmitz-Platz in Hennef-Uckerath
Donnerstag, 09. Juni 2022, in Bornheim
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Wochenmarkt, Nähe Peter-Fryns-Platz, in Bornheim
von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr am Fachmarktzentrum „Am Roten Boskoop“ in Bornheim-Merten
Freitag, 10. Juni 2022
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Wochenmarkt in Windeck-Rosbach
von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr auf dem Supermarkt-Parkplatz an der Straße „Auf der Niedecke 1“ in Windeck-Dattenfeld
Hinweis: Ab sofort wird beim mobilen Impfen nach der Impfung ein digitales Impfzertifikat erstellt und postalisch oder per Mail zugesandt.
Verimpft werden, entsprechend der STIKO-Empfehlung, an alle ab 12 Jahren die Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna. Der Impfstoff von Novavax ist zur Grundimmunisierung ab 18 Jahren zugelassen.
Generell können alle ab 12 Jahren, deren Zweitimpfung mindestens 3 Monate zurückliegt, als Vervollständigung der Impfserie eine 1. Auffrischungsimpfung erhalten.
Für berechtigte Personengruppen bietet der Rhein-Sieg-Kreis beim Mobilen Impfen und in den stationären Impfstellen zudem eine vierte Impfung an. Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für über 70-Jährige, Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner und Betreute in Pflegeeinrichtungen und für Personen mit Immundefizienz (frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung).
Ebenfalls empfohlen wird die 2. Auffrischungsimpfung für Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen, hier jedoch frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung.
Impfwillige benötigen für die mobilen Angebote keinen Termin, sollten aber einen Personalausweis und, falls vorhanden, ihren Impfpass mitbringen.
Bei 12–15-Jährigen muss eine erziehungsberechtigte Person eine Einverständniserklärung unterschreiben. Diese gibt es zum Download auf rhein-sieg-kreis.de/impfen. Zur Impfung selbst müssen die Kinder von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Redakteur/in:Irmgard Bracker aus Niederkassel |
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