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Und ewig droht der Erschließungsbeitrag
Wenn eine neue Straße gebaut wird, müssen sich die Anliegerinnen und Anlieger mit 90 Prozent an den Kosten beteiligen. Nicht selten erfolgt die Abrechnung der Straße allerdings nicht unmittelbar nach der Fertigstellung sondern erst nach Jahrzehnten. Meistens sind die Grundstücke dann schon in anderen Händen und mehrmals verkauft worden. Um den unendlich drohenden Beitragsforderungen ein Ende zu machen, hat der Landtag im vergangenen Jahr nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts...