Neue Verordnung hier downloaden
Ordnungsamt sorgt für Einhaltung

Die Gaststätten müssen geschlossen bleiben. | Foto: Sabine Robels
  • Die Gaststätten müssen geschlossen bleiben.
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Wesseling - (rmm) Am Sonntag hat das Land NRW eine „Verordnung zum Schutz vor
Neuinfizierungen“ herausgegeben, welche auch die aktuell gültigen
Hinweise zum Betreiben beziehungsweise Schließen von Gewerbebetrieben
beinhaltet. Die kommunalen Ordnungsämter kümmern sich um die
Einhaltung dieser Verordnung.

Die Verordnung enthält weitere Einschränkungen und genaue Vorgaben
und Erläuterungen. Wesselinger Unternehmer, die dazu Fragen haben,
können sich an Ulrike Belling von der Wirtschaftsförderung werden: 0
22 36/701 475 E-Mail:
UBelling@wesseling.de

Auf der städtischen Informationsseite für Unternehmen findet man
alle aktuellen Informationen und wichtige Links:
https://www.wesseling.de/leben-und-arbeiten/Corona-Informationen-fuer-Unternehmen.php

Zum Thema „Finanzielle Soforthilfe“ für kleine Unternehmen (keine
Kredite, sondern nicht zurückzahlbare Zuschüsse) sind vom Bund und
vom Land bereits Gelder vorgesehen, aber die konkrete Beantragung von
Geldern sei noch nicht möglich, heißt es in einem Infobrief der
Stadt Wesseling an die örtlichen Unternehmer. Sobald es hier Neues
gibt, wird die Stadt die Unternehmer informieren.

Im Kultur- und Bildungsbereich können bereits NRW-Gelder beantragt
werden:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-soforthilfe-fuer-kultur-und-weiterbildungseinrichtungen

Alle wichtigen Informationen auch hier:
https://www.land.nrw/corona.
Hier sind auch wichtige Hotline-Nummern.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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