"Notöffnung"
Rathaus an zwei Tagen pro Woche geöffnet
Wesseling - (rmm) Im Zuge der aktuellen Corona-Lockerungen bietet die Verwaltung
der Stadt Wesseling seit Montag an zwei Tagen pro Woche
Not-Öffnungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger an. Wenn man
vorher telefonisch einen Termin vereinbart hat, kann man dienstags von
9 bis 12 und von 15 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr ins
Rathaus. Die Termine werden nach Priorität vergeben. Nach wie vor
gilt zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter selbstverständlich, dass das kontaktlose Klären von
Anliegen telefonisch, postalisch oder per E-Mail die erste Wahl sein
muss.
Die Terminvereinbarung läuft direkt über die zuständigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht zentral. Dort kann auch
direkt gemeinsam beraten werden, ob ein persönlicher Termin notwendig
ist. Für Anliegen aus allen Bereichen der Verwaltung sind die
Telefonnummern aller Ansprechpartnerinnen und -partner auf
www.wesseling.de (unter Service/ Was erledige ich wo?)
zusammengestellt. Wer sich nicht allein zurechtfindet, bekommt Hilfe
unter 02236 701-0. Die Zentrale ist telefonisch von Montag bis
Donnerstag von 8.30 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr
erreichbar.
Die Termine für das Bürgeramt werden wie auch in den vergangenen
Wochen telefonisch unter 02236 701-207, -208, 209 und -211 nach
Priorität, jedoch auch weiterhin für alle Wochentage vergeben.
Bürgerinnen und Bürger ohne Termin werden abgewiesen. Diese Regelung
gilt auch für das Standesamt. Der Standesbeamte Herr Dahmen ist unter
der Nummer 02236 701-220 für Terminabsprachen zu erreichen.
Um den Publikumsverkehr zu regulieren, sind die Rathäuser nicht frei
zugänglich. Alle Bürgerinnen und Bürger, die zuvor telefonisch
einen Termin vereinbart haben, melden sich an der extra eingerichteten
Anmeldung im Neuen Rathaus. Dies gilt für Termine mit allen
Fachbereichen der Stadt.
In den Rathäusern gilt für die Bürgerinnen und Bürger
grundsätzlich Maskenpflicht.
Diese Regelung zu Not-Öffnungszeiten gilt bis vorerst bis zum 31.
Mai.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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