Wegen Corona
Wohngeld online beantragen

Das Wohngeld kann man digital beantragen - darauf macht die Pressestelle des Rathauses aufmerksam. | Foto: Pixabay
  • Das Wohngeld kann man digital beantragen - darauf macht die Pressestelle des Rathauses aufmerksam.
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Wesseling - (rmm) Angesichts geschlossener Rathäuser zur Eindämmung oder
zumindest Entschleunigung der Verbreitung des Corona-Virus hat das
Ministerium für Heimat, Kommunales,

Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen auf die
Möglichkeit hingewiesen, einen Erst- oder Weiterleistungsantrag für
Wohngeld entweder digital oder schriftlich zu stellen.

Über den Wohngeldrechner NRW (Wohngeldproberechner) können
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wesseling schnell und unkompliziert
herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch
dieser ist. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 1. Januar
in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes. Nach Berechnung kann
direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden. Der
Fachbereich für Soziale Hilfen und Wohnen hilft gern zwischen 8 und
12 Uhr telefonisch beim Ausfüllen unter 02236 701-214 und -215.

Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der
Online-Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung
an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet.

Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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