Forstbetriebsgemeinschaft Herchen/Dattenfeld
Neuanfang nach Insolvenz
Windeck - Die Waldbauern der in Insolvenz geratenen Forstbetriebsgemeinschaft
(FBG) Herchen/Dattenfeld hoffen darauf, dass der Verursacher, der
diesen Schaden durch Betrug, Urkundenfälschung und Unterschlagung zu
verantworten hat, noch rechtzeitig mit seinem Privatvermögen
herangezogen wird.
Denn, nur wenn dies noch vor der Verjährungsfrist geschieht, können
die Mitglieder der FBG hoffen, einen Teil der verlorenen Gelder
zurück zu erhalten. Bisher blieben laut dem Vorsitzenden Frank Buchen
nämlich Zahlungsaufforderungen an den Mann erfolglos, obwohl der
offenbar mehrere Grundstücke verkaufte. Das soll sich jetzt ändern.
Der Rechtsanwalt der FBG will einen offiziellen Titel erwirken.
Die Geschädigten hoffen, dass dann noch in diesem Jahr Zivil- und
Strafprozess beginnen können. Die FBG war in finanzielle Schieflage
geraten, nachdem ihr Kassierer über Jahren hinweg Gelder bei der
Abrechnung von Holzverkäufen unterschlagen hatte und sich auch noch
in der Kasse bediente.
Den Schaden schätzt Buchen inklusive Gebühren und Gerichtskosten auf
150.000 bis 200.000 Euro. Die Mitglieder der FBG starteten jetzt einen
Neuanfang im Dattenfelder Hof.
Sowohl bei der Satzung als auch im Vorstand gab es aber Änderungen.
Vorsitzender wurde Hans Peter Kolf, sein Stellvertreter Hermann
Freiß, Schatzmeister Robert Schneider, Geschäftsführer Johannes
Böhmer und Schriftführerin Ursula Heiden.
Dazu wurden noch fünf Beisitzer als Ortsvertrauensleute gewählt:
Karl-Heinz Andrée, Peter Ottersbach, Hajo Käufer, Bernd Fuhr und
Josef Jongen. Schon 21 Privatwaldbesitzer traten der
Nachfolgeorganisation bei, die aus rechtlichen Gründen jetzt
offiziell „Forstbetriebsgemeinschaft Herchen/Dattenfeld 2019“
heißt. Acht weitere erklärten ihren Beitritt unter Vorbehalt, und
auch die Genossenschaft Stromberg und die Stadtwerke Wuppertal in
Herchen wollen auf jeden Fall wieder dabei sein.
Der neue Geschäftsführer Johannes Böhmer leitete die Versammlung
und betonte, ein solches Fiasko dürfe sich nicht noch einmal
wiederholen. Neue Regeln sollen das verhindern: Zum Schutz der
Mitglieder wird das so genannte vier-Augen-Prinzip eingeführt.
Danach sollen Ausgaben der FBG über 200 Euro nur noch möglich sein,
wenn neben dem Geschäftsführer auch der Schatzmeister seine
Zustimmung gibt. Und Transaktionen von über 10.000 Euro dürfen aus
Sicherheitsgründen nur noch erfolgen, wenn ein weiteres
Vorstandmitglied zustimmt.
Das wird auch in einer Satzung verankert, die bei der ersten
Hauptversammlung der neuen FBG Ende Juli verabschiedet werden soll.
Außerdem werden dann auch gleich drei Kassenprüfer gewählt. Die
Geschäfte sollen möglichst schnell wieder aufgenommen werden. Das
ist dringend notwendig, weil zum Beispiel die Waldbrandversicherung
schon im März abgelaufen ist und auch die Haftpflichtversicherung
erneuert werden muss. Ex-FBG-Chef Buchen ersteigerte aus der
Insolvenzmasse zwei Holzspalter, die für die Mitglieder der neuen FBG
jetzt wieder kostenlos zur Verfügung stehen.
- Harald Röhrig
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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