Geschichte des Fährbetriebs zwischen Bonn und Beuel
900.000 Mal über den Rhein

Der Festzug wurde von Käpt´n Reiner Burgunder angeführt.  | Foto: Helmut Müller
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  • Der Festzug wurde von Käpt´n Reiner Burgunder angeführt.
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Beuel - (hm). Nach der Sprengung der heutigen Kennedy-Brücke im März
1945, nahmen Johann und Sybilla drei Monate später mit der
„Rheinperle" den Fährbetrieb zwischen den damals selbständigen
Städten Bonn und Beuel auf.

„Die schwimmenden Brücken" – damals die einzigen Verbindungen
zwischen den beiden Städten – stellten bis 1949 bei Hochbetrieb auf
dem Rhein den Fährbetrieb sicher. Günter Schmitz, der 1960 sein
Rheinschiffer-Patent erhalten hatte und seitdem auf dem Rhein
unterwegs war, beerbte 1967 seinen Vater Johann und übernahm das
Fährgeschäft.

Mittlerweile sind es fünf Jahrzehnte, dass Käpt‘n Schmitz, ab 1970
von seiner Ehefrau Uta unterstützt, den innerörtlichen Fährverkehr
trotz der mittlerweile drei Brücken aufrecht erhielt und dabei um die
900.000 Mal den Rhein auf der Höhe der Steinerstraße in Beuel bei
Rheinkilometer 654 und dem Brassertufer in Bonn querte.

Transportmittel der Bonner Polit-Prominenz

Ob es die „Rheinperle" oder die 1980 in Dienst gestellte
„Rheinnixe" war, das „Schmitzens Bötche" wurde zum Kult und
schipperte nicht nur Beueler Schüler zu den Bonner Gymnasien. Zu
Hauptstadtzeiten war das Bötche Transportmittel für die Bonner
Polit-Prominenz, die ohne Stau das Regierungsviertel erreichen konnte.
Nach dem Regierungsumzug nahm das schlagartig ab. Heute fährt nur
noch Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm, gut gelaunt und oft mit einem
Scherz auf den Lippen, mal auf die andere Rheinseite. Stammgast auf
dem Weg zum Rathaus war während seiner Zeit als Bonner
Oberbürgermeister der Beueler Schifferbruder Jürgen Nimptsch. Er
genoss die zehn Minuten Überfahrt bei jeder sich bietenden
Gelegenheit.

Aber auch für all‘ seine Stammgäste und diejenigen, die bei einer
Radtour bei Wanderungen oder Spaziergängen die Rheinnixe entdeckten,
bescherte die Beueler Schifferfamilie mit der Mini-Kreuzfahrt auf dem
Rhein tagtäglich ein kurzes Urlaubsgefühl.

Bronzetafel als Dankeschön für Familie Schmitz

Das Ausscheiden der Eheleute Uta und Günter Schmitz nahm der
Schiffer-Verein zum Anlass, der Familie Schmitz mit einer Bronzetafel
für die über Jahrzehnte andauernde Fährtätigkeit zu danken. Die
Bronzetafel ist inzwischen die Siebte zwischen dem Rondell und dem
„Canale Grande". Über 200 Gäste wohnten der Ehrung bei und hörten
vor der Enthüllung der Bronzetafel Dudelsackklänge von Martin
Fischer.

Außerdem erlebten sie einen Festzug mit Schürreskarren,
Fahnenträgern, dem Käpt‘n Reiner Burgunder, Mitgliedern des
Vorstandes vom Schifferverein und dem neu gegründeten Damenkomitee
„Närrische Schifferinnen" im Ostfriesennerz auf dem Weg vom
Nepomukdenkmal zum Fähranleger der „Rheinnixe".

 

Gut vorbereitet war das Lesepult aus Basaltstein von den Steinhauern
Naundorf. Es nahm die beiden 90 x 90 cm großen und jeweils 60 kg
schweren, in Buchform von Metallbildner Attila Muranyi gegossenen
Tafeln auf. Der kurze, informative Text auf der rechten Seite gibt
einen historischen Abriss über die Fährgerechtsame (siehe Infokasten
rechts). Auf der linken Seite hat Murany die Silhouetten der
„Schmitz-Flotte" „Beethoven", „Rheintreue", „Rheinperle" und
der „Rheinnixe" herausgearbeitet.

Die Bronzetafeln konnten nur durch Spenden, u. a. von der Sparkasse
KölnBonn, der Volksbank Bonn-Rhein-Sieg und Gönnern, stellvertretend
seien hier die Hochkreuz-Augenklinik, Helma Linzbach und Helmut
Kessler genannt, finanziert werden. Muskelspenden leistete, wie fast
immer in Beuel, das Technische Hilfswerk. Unbürokratisch unterstützt
wurde das Vorhaben durch das Amt für Stadtgrün bei der Stadt Bonn
mit Gärtnermeister Walter Maucher.

Begossen wurde das Bronzebuch mit dem „Schiffertröpfchen", bevor
die Gäste mit der „Rheinnixe" und der dritten Generation der
Schifferfamilie, Tochter Angelika und Sohn Dieter, zur traditionellen
Schiffstour des Schiffervereins nach Bonn übersetzten.

Infos kompakt

Die Fährgerechtsame ist das seit dem Mittelalter gewährte Recht zur
Erhebung von Gebühren für die Übersetzung von Personen, Gütern
oder Fahrzeugen mit einer Fähre über einen Fluss. Die Gerechtsame
war in der Regel auch mit einem Gebietsschutz verbunden. Dieser
erstreckte sich bis zur nächsten freien Fährstelle auf beide Seiten
des Flusses. Der Inhaber des Rechts musste den „Zehnt" an den
Landesherren entrichten und im Besitz des Ufergrundstückes sein. Die
Fährgerechtsame musste erworben werden. Das gewerbliche Recht konnte
innerhalb der Familien vererbt oder an Dritte veräußert werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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