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Wenn ich Einbrecher wär …

Sind jetzt alle drin? Oder muss ich nochmal nachhelfen? Aber da macht die Zeit ja keinen Unterschied. Im Angesicht der Zeit sind wir alle gleich: die Guten und die Schlechten, und auch die Klugen und die Blöden. Auch die Bekloppten dürfen rüber ins neue Jahr. Apropos bekloppt, ich weiß auch nicht, warum mir da jetzt diese drei Frauen einfallen. Da hieß es in den Medien: Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Corona-Infektion von drei Klägerinnen aus NRW wird nicht als Dienstunfall anerkannt. Eine Grundschullehrerin aus Hünxe, eine Oberstudienrätin aus Moers und eine Finanzbeamtin aus Remscheid hatten gemeint, sie hätten sich beim Arbeiten mit dem Coronavirus infiziert. Die Grundschulpädagogin auf einer Lehrerkonferenz, die Gymnasialkollegin bei zwei Schülern und die Finanzbeamtin bei einem Treffen mit Personalräten. Laut Verwaltungsgericht konnte auch nicht bewiesen werden, dass die Frauen im Dienst - wie zum Beispiel Pflegekräfte - einer besonderen Gefahr ausgesetzt seien. Kontakte zu anderen, betonte die Richterin, gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Somit stehen den Frauen keine monatlichen Zusatzzahlungen zu. Die Klägerinnen leiden ihren Angaben zufolge bis heute unter den Folgen. Eine von ihnen soll seit Ende 2020 krankgeschrieben sein. Das Land NRW sagt, die Corona-Infektionen seien keine Dienstunfälle. Die Klägerinnen hätten sich überall infizieren können.

Holla, die Waldfee! Da musst du erst mal drauf kommen. Einfach mal sacken lassen: zwei Lehrerinnen und eine Finanzbeamtin. Wo ich gerade bei der Finanzbeamtin bin. Kürzlich habe ich für einen Nachbarn beim Finanzamt Bonn-Innenstadt die Formulare "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" in Papierform besorgt. Der Nachbar hat keinen Computer, kein Internet. Deshalb habe ich das für ihn gemacht. Im Finanzamt an der Pforte fragte ich die Dame hinter der Corona-Trennwand, ob ich die ausgefüllten Formulare dann einem Menschen abgeben könne, um kurz abzuklären, ob ich alle Felder ausgefüllt habe. Dies sei nicht möglich, wurde mir erklärt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Beifügen der "Anleitung zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Vordruck GW-1)" und der "Anleitung zur Anlage Grundstück zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Vordruck GW-2)" und das Bereitstellen einer Telefon-Hotline unter Bürgernähe verstehe.

Apropos Bürgernähe. Was mir wiederum viel zu nah ist und - vor allem - total überflüssig erscheint: Vor Kurzem hat die Stadt Bonn ein 3D-Modell der Stadt Bonn veröffentlicht. Dort sieht man - im Gegensatz zu Google Maps und Google Earth - in gestochener Schärfe die Grundstücke von oben. Freunde meinten: "Ein Service der Stadt Bonn für Einbrecher und & Co.? Wie reizend." Ich hatte an die Stadt Bonn geschrieben, dass wir von unserem Recht Gebrauch machen möchten, unser Grundstück verpixeln zu lassen. Und erhielt folgende Antwort: Die unter dem Titel „Bonn in 3D“ (URL https://3d.bonn.de) am 16.6.2021 veröffentlichte 3D-Visualisierung der Gesamtstadt, positioniert sich im Rahmen der Smart-City-Strategie als eine erste Grundlage für zukünftige Anwendungen, die hauptsächlich zu mehr Transparenz in der Partizipation des Bürgers in Planungsprozessen führen soll. Diese Zeilen hätte ich jetzt gerne mal ins Deutsche übersetzt! Ich verstehe sie nicht! Ich weiß immer noch nicht, wofür dieses Modell zusätzlich gebraucht wird.

Weiter heißt es in der Antwort: Das Land NRW, zahlreiche Kommunen und auch die Stadt Bonn veröffentlichen seit vielen Jahren 2D-Luftbilder mit Auflösungen von 10 cm und darunter. Die rechtliche Grundlage zur Anfertigung von Luftbildaufnahmen ist im Vermessungs- und Katastergesetz verankert. In Anlehnung an 3D-Mesh Veröffentlichungen anderer Kommunen wie z.B. Stadt Bielefeld, Kreis Unna und dem Produkt Google Earth hat sich die Stadt Bonn zu einer Veröffentlichung entschlossen, die den Blickwinkel und Detailierungsgrad jener bereits breit im Einsatz befindlichen Dienste imitiert. So wurde daher in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten für die Veröffentlichung in „Bonn in 3D“ der Zoom Level einer Boden- und Fassaden-Auflösung von ca. 10 cm angepasst und auch der Blickwinkel im unteren Spektrum limitiert, sodass nicht zu flach in Dachgärten und Balkone Einblick genommen werden kann. Personenidentitäten und Fahrzeug-Kennzeichen sind in den Darstellungen nicht erkennbar, auch ist eine maschinenlesbare Verbindung der Darstellungen mit Adressen und somit wiederum anderen Personen bezogenen Datenquellen nicht gegeben.
Wir werden aber aufgrund der von Ihnen vorgetragenen Bedenken nochmals die Schutzinteressen von Ihnen als Bürger gegenüber dem Nutzen von Stadtmodellen für den Bürger in den Eingangs skizzierten Anwendungsfeldern prüfen und abwägen.

Wie ich schon erwähnte, ich verstehe den zusätzlichen Nutzen für mich als Bürgerin nicht. Ich habe so ein 3D-Modell bisher nicht vermisst. Worüber ich aber froh bin, dass Personenidentitäten und Fahrzeug-Kennzeichen in den Darstellungen nicht erkennbar sind! Hallo, das wäre ja noch schöner! Gut, dass wir darüber mal gesprochen haben. Die Prüfung und Abwägung scheint offensichtlich noch voll im Gange zu sein. Ich habe bis jetzt noch nichts Weiteres gehört.

Da lob ich mir doch den Bonner Generalanzeiger. Da verstehe ich jedes Wort, da werden mir die Zusammenhänge einmal ganz klar und deutlich verklickert. So hieß es dort: Radunfälle im Zusammenhang mit Bahnschienen betreffen in Bonn vor allem Straßen, auf denen in Bonn Straßenbahnen verkehren. Aha! Stimmt.

LeserReporter/in:

Adelheid Bennemann aus Bonn

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