Der Frühling kommt!
Schutzzeit für Hecken und Sträucher beginnt

Weil vor allem Vögel gerne in Hecken und Sträuchern nisten, sieht das Bundesnaturschutzgesetz ab 1. März eine Schutzzeit für Hecken, Wallhecken, Gebüsche, Röhricht und Schilf vor.
  • Weil vor allem Vögel gerne in Hecken und Sträuchern nisten, sieht das Bundesnaturschutzgesetz ab 1. März eine Schutzzeit für Hecken, Wallhecken, Gebüsche, Röhricht und Schilf vor.
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Region - (red). Mit dem nahenden Frühling beginnen die Sträucher und
Bäume wieder auszutreiben. Wer jetzt aber noch Hecken oder Gebüsche
zurückschneiden möchte, sollte sich beeilen. Weil vor allem Vögel
gerne in Hecken und Sträuchern nisten, beginnt am 1. März eine
Schutzzeit für Hecken, Wallhecken, Gebüsche, Röhricht und Schilf.

Anschließend ist es laut Bundesnaturschutzgesetz bis zum 30.
September verboten, Hecken zu schneiden oder zu roden.
Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung
des Pflanzenzuwachses.

Aber selbst wenn nur der Zuwachs zurückgeschnitten wird, sollte vor
dem Schnitt geprüft werden, ob sich ein bewohntes Nest in der Hecke
befindet. Ist das der Fall, bittet das Umwelt- und Grünflächenamt
der Stadt Bornheim darum, den Rückschnitt erst nach der Brutzeit
vorzunehmen oder wenigstens den Nestbereich großzügig auszusparen.
Denn das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Lebensstätten wild
lebender Tiere ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder gar
zu zerstören.

Der Rhein-Sieg-Kreis hat 2009 zu diesem Thema das Informationsblatt
"Die Hecke und ihr Schnitt: Insektennahrung, Igelheim, Vogelschutz"
herausgegeben. Nähere Informationen dazu gibt es auf den
Internetseiten der Stadt Bornheim und des Kreises oder beim Umwelt-
und Grünflächenamt der Stadt Bornheim unter Ruf 02222/ 945-310,
E-Mail: umwelt@stadt-bornheim.de.

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RAG - Redaktion

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