Polizei warnt Trauernde
Einbrecher und Betrüger lesen Traueranzeigen

Traueradresse sowie Datum und Uhrzeit der Beerdigung sind für Einbrecher interessante Informationen. „Besser das Bestattungshaus für Kondolenzschreiben angeben“, rät die Polziei | Foto: Klaus Eppele/Adobe.Stock.com
  • Traueradresse sowie Datum und Uhrzeit der Beerdigung sind für Einbrecher interessante Informationen. „Besser das Bestattungshaus für Kondolenzschreiben angeben“, rät die Polziei
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„Woran die wenigsten beim Tod eines Angehörigen denken, ist, dass ihre persönliche Situation von zwielichtigen Personen ausgenutzt werden könnte“, warnt die Polizei.

Kreis Euskirchen (lk). Es gibt tatsächlich Personen, die Todesanzeigen in den Zeitungen aus den falschen Gründen, ganz genau studieren. „In der Vergangenheit ist es schon vorgekommen, dass Trauernde nach der Beerdigung eine böse Überraschung erlebt haben“, meldet die Kreispolizei Euskirchen. Wenn in einer Anzeige eine Traueradresse und eine Beerdigungszeit angegeben sei, könnte es manch einer als Einladung zum Einbruch aufnehmen.

Neben Einbrüchen käme es auch immer wieder vor, dass Hinterbliebene Rechnungen für die Schaltung von Traueranzeigen bekämen, welche sie nicht in Auftrag gegeben hätten. In einigen Fällen wurden sogar Rechnungen verschickt, die vom Verstorbenen in der Vergangenheit angeblich noch nicht beglichen wurden. „Diese Rechnungen sind sehr professionell aufgemacht und mit bereits ausgefülltem Überweisungsträger versehen“, so die Polizei. Sie rät daher allen Angehörigen davon ab, in der Traueranzeige die eigene Anschrift oder die des Verstorbenen anzugeben. Stattdessen solle Anschrift und Telefonnummer des Bestattungshauses veröffentlicht werden. Kondolenzbriefe würden auch auf diesem Weg die Angehörigen erreichen.

Weitere Infos zu dem Thema unter 0 22 51 – 79 95 40.

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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