Sachstandsbericht zur Inklusion
Soziale Teilhabe hat sich verbessert
2017 wurde das Hürther Inklusionskonzept beschlossen, mit dem Ziel, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und somit deren Teilhabe am öffentlichen Leben zu verbessern. Jetzt liegt der aktuelle Sachstandsbericht der Verwaltung für die Jahre 2022 und 2023 vor.
Angestoßen und umgesetzt wurden seit 2017 47 Maßnahmen aus den Bereichen Erziehung und Bildung, Kultur, Demographie, Arbeit und Berufsausbildung, Wohnen, Bauen, öffentlicher Raum und Mobilität.
Dabei wurden Projektarbeiten umgesetzt, aber auch auf Dauer angelegte Maßnahmen, wie inklusive Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche oder die Bereitstellung von Informationen und Unterstützungsangeboten rund um das Thema Behinderung.
Es gab eine Kino-Matinee im Hürther Berli-Theater mit anschließender Podiumsdiskussion zum Thema Behinderung sowie ein inklusives Töpfer-Projekt mit anschließender Ausstellung im Rathaus. Mithilfe von Funkklingeln wurden Barrieren in Form von Treppenstufen an Hürther Ladenlokalen abgebaut. Alle städtischen Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sind inzwischen inklusiv.
Im Zuge von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum wurden vorhandene verkehrliche Anlagen optimiert, die Bushaltestellen innerhalb des Stadtgebietes barrierefrei gestaltet und auch die Ausgestaltung der Zugänge zur Grünen Mitte im Baugebiet Efferen-West erfolgte barrierefrei.
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit der kommunalen Gebäude werden weiterhin sukzessive umgesetzt.
Hierzu zählen die Errichtung einer barrierefreien Toilettenanlage auf dem Friedhof in Hürth-Efferen, das Verlegen eines taktilen Leitsystems und die Installierung einer elektrischen Eingangstür im Bürgerhaus, der barrierefreie Neubau der Hürther Feuer- und Rettungswache und die Erweiterung und der Umbau der Friedrich-Ebert-Realschule.
„Aufgrund der aktuellen Auswertung kommt man zu der Einschätzung, dass mehr als die Hälfte aller Maßnahmen als Daueraufgabe ohne zeitliche Befristung eingeordnet werden können und so die Teilhabesituation von Menschen mit Behinderungen innerhalb des Stadtgebiets nachhaltig verbessern,“ so Claudia Kreuer-Fey, städtische Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Auch für 2024 stehen im Handlungskatalog des Inklusionskonzeptes Maßnahmen, die Erleichterungen, Verbesserungen und wertvolle Informationen für viele Lebensbereiche – nicht nur für von Behinderung betroffene Bürgerinnen und Bürger bedeuten.
Bei Interesse kann der Sachstandsbericht auf der Homepage der Stadt Hürth unter www.huerth.de abgerufen werden. Fragen hierzu beantwortet Claudia Kreuer-Fey unter (02233) 53-426 oder per E-Mail an CKreuer-Fey@huerth.de
Redakteur/in:Martina Thiele-Effertz aus Hürth |
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