Grundsatzerklärung unterzeichnet
Null Toleranz - Nein zu Gewalt!
Leverkusen. Am 7. Oktober haben Leverkusens Oberbürgermeister Uwe Richrath und der Personalratsvorsitzende Maik Gößling die Grundsatzerklärung „Null Toleranz – Nein zu Gewalt!“ unterschrieben. Damit positioniert sich die Stadtverwaltung und zeigt Haltung gegenüber ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, denn jegliche Form von Gewalt gegenüber Beschäftigten wird nicht toleriert. Ziel ist es, Gewaltvorfälle und Gefährdungen durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.
Leider sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst immer wieder verschiedener Formen von Gewalt ausgesetzt. Aggressivität und Respektlosigkeit gehören teilweise zum dienstlichen Alltag und werden von Betroffenen entweder als Normalität oder gar nicht mehr wahrgenommen. Dabei kann jeder Einzelfall für die Betroffenen auch langfristig zu Beeinträchtigungen und Einschränkungen bei der Berufsausübung führen. Unsicherheit und das Gefühl von Angst im dienstlichen Alltag sind keine Basis für ein gesundes Arbeitsklima. Daher ist die Stadt Leverkusen letztes Jahr bereits dem Netzwerk „#sicherimDienst“ beigetreten, einer Landesinitiative zum Schutz von Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst. Die Plattform bietet den Austausch zwischen Kommunen und Verbänden rund um das Thema Gewalt am Arbeitsplatz und stellt Praxisbeispiele, sowie tätigkeitsbezogene Handlungsempfehlungen zur Verfügung. Das Netzwerk wächst stetig weiter und macht durch Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit auf die Thematik aufmerksam.
Die Bedeutsamkeit des Themas hat auch die Stadt Leverkusen erkannt und eine Planstelle „Beauftragte für Gewaltprävention“ im Dezernat – Planen und Bauen eingerichtet, die seit April 2024 von Frau Erkert-Sokolowski besetzt ist. Als Auftakt wird die erste präventive Maßnahme vorgestellt, die eine Plakataktion und eine Grundsatzerklärung gegen Gewalt beinhaltet. Damit wird von der Stadtverwaltung ein Signal gesetzt für einen gewaltfreien Umgang im Miteinander.
In der Grundsatzerklärung ist festgehalten, dass die Stadtverwaltung keine Gewalt gegenüber ihren Beschäftigten toleriert. Das erklärte Ziel ist es, Gewaltvorfälle und Gefährdungen durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Die Stadt Leverkusen ahndet Straftaten gegenüber den Beschäftigten konsequent durch das Stellen von Strafanzeigen und die Erteilung von Hausverboten und bietet den Mitarbeitenden eine Nachsorge an.
Unter dem Stichwort Gewalt, wird nicht nur körperliche Gewalt verstanden. Der Begriff wird weiter gefasst. Zum Schutz aller Mitarbeitenden sind insbesondere diese Verhaltensweisen nicht geduldet:
· verbale Aggressionen, Beleidigungen, üble Nachrede und Stalking
· die Missachtung von Hausverboten und Platzverweisen
· Sachbeschädigung
· Mitbringen und Zeigen von Waffen jeglicher Art
· Sexuelle Belästigung und Übergriffe
· Bedrohung und Nötigung
· jegliche Formen von körperlicher Gewalt
· jegliche Form von rassistisch motivierten Übergriffen in Wort und Tat
· Ausdruck von Gewaltfantasien
Ein Gewaltmeldebogen, der jedem Mitarbeitenden zur Verfügung steht, soll in Zukunft alle Gewaltvorfälle erfassen. Damit wird eine erste Datengrundlage in der Stadt Leverkusen geschaffen, um daraus geeignete Maßnahmen abzuleiten.
Zudem befasst sich demnächst eine Arbeitsgruppe mit der Weiterentwicklung der Beschäftigtensicherheit in der Stadtverwaltung, um Prävention und Bedürfnisse in den jeweiligen Fachbereichen zu erheben und dementsprechend auszubauen. Dadurch sollen Gewaltvorfälle und Gefährdungen durch geeignete Maßnahmen vermieden werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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