Kein Denkmalschutz für das Zelt Gottes
Einfach zu wenig Qualität
Das war eher ernüchternd, denn für einen Denkmalschutz reicht‘s nicht. Die Verwaltung lehnt einen Antrag der Bezirksvertretung ab, die Klosterkirche zu erhalten.
von Hans-Willi Hermans
Lindenthal. Irgendwie ganz okay, aber für den Denkmalschutz reicht’s dann doch nicht. Die Verwaltung hat den Antrag der Lindenthaler Bezirksvertretung (BV) abgelehnt, die Klosterkirche „Zum Guten Hirten“ unter Schutz zu stellen. Als Hauptgrund wird die „örtliche Situation“ angeführt: Das Gotteshaus - im Volksmund auch als „Zelt Gottes“ bekannt - könne nicht isoliert betrachtet werden. Es sei Bestandteil der umgebenden Architektur, und die sei keinesfalls „denkmalwert“.
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege weist auch darauf hin, dass in der näheren Umgebung mit der Kirche St. Thomas Morus ein anderes Werk des Architekten Fritz Schaller gründlich auf eine mögliche Unterschutzstellung hin geprüft werde. Diese markiere mitsamt ihrer Umgebung eine „höhere Qualitätsstufe im Oeuvre des Architekten“.
Zudem bestehe im Falle des 1962 bis 1964 erbauten „Guten Hirten“ die ursprüngliche Nutzung als Kloster- und Anstaltskirche seit Längerem nicht mehr, und die Kirche sei im Inneren mittlerweile „maßgeblich“ verändert worden. Die BV hatte die Kirche als „Denkmal des sozialen Fortschritts“ bezeichnet, weil hier die Ordensgemeinschaft der Schwestern vom Guten Hirten lange Zeit „gefallenen Mädchen“ eine Perspektive gegeben hatte.
Die Entscheidung der Verwaltung könnte das Ende der Klosterkirche besiegeln. Derzeit befindet sie sich im Besitz des Erzbistums, immer wieder ist die Rede von einem Abriss, der die Vermarktung eines Teils des ehemaligen Klostergeländes für den Wohnungsbau erleichtern würde.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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