Verkauf ändert nichts an der Rechtslage
Ignystraße gehört zum Grünzug West
Weiden - Das Anliegen hat im vergangenen Jahr für viel Aufregung gesorgt.
Der Stadtentwicklungsausschuss hatte 2018 beschlossen, ein
Bebauungsplanverfahren für die Ignystraße einzuleiten. Auf dem
37.000 Quadratmetern großen Grundstück steht aktuell Gartenbau
Müller. Ein Investor möchte dort 500 Wohnungen errichten. Die
Bezirksverwaltung hatte sich dagegen ausgesprochen. Das Areal gehöre
zum Grünzug West, eine Bebauung sei nicht statthaft. Der
Gartenbaubetrieb sei als landwirtschaftlicher Betrieb ausnahmsweise
geduldet worden.
In dieses Verfahren hat sich nun der „Naturschutzbeirat bei der
Unteren Naturschutzbehörde“ eingeschaltet, und ließ bei der
Verwaltung klären, ob ein Verkauf des Grundstückes den gültigen
Bebauungsplan außer Kraft setze und wie der Träger der
Landschaftsplanung zur geplanten Nutzung, sprich, der Errichtung von
Wohnhäusern, stehe.
So erklärte die Verwaltung der Stadt Köln grundsätzlich, dass der
betroffene Landschaftsausschnitt Bestandteil des Grünzuges West ist.
Der Verkauf eines Grundstückes in diesen Geltungsbereich ändere
nichts an der Rechtslage. Änderungen können nur „im Rahmen eines
bauplanerischen Änderungsverfahrens, unter Beachtung der geltenden
gesetzlichen Vorgaben vorgenommen werden.“
Änderungen des Areals durch Wohnbaufläche, so der Träger der
Landschaftsplanung, hätten negative Auswirkungen auf seinen
Bestandteil „Grünzug West“. Die Verkleinerung des Grünzugs
würde dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes widersprechen und
hätte zudem eine „nahezu komplette Zerstörung des geschützten
Landschaftsbestandteils „Feldgehölz und Böschung nordwestlich der
Jungbluth-Brücke in Weiden“ zur Folge.
Die vollständige Stellungnahme zur Anfrage des Naturschutzbeirates:
Der Link findet sich hier
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=82627
- Holger Bienert
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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