Ortsentwicklung Donrath
Beratung im Sonderausschuss zur zukünftigen Bebauung
Donrath (den). Der Sonderausschuss Donrath hat über die künftige Bebauung zwischen B484 und Donrather Straße beraten. Die drei Bereiche, die unterschiedlichen Eigentümern gehören, standen auf der Tagesordnung.
Entlang der Bundesstraße B484 liegen im Wesentlichen die Grundstücke, die sich im städtischen Eigentum befinden. Der schon Ende 2020 vom Rat einstimmig beschlossene Bebauungsplan lässt hier Gebäude bis zu einer Höhe von 13 Meter zu, die dann auch einen Schallschutz für die dahinterliegende Bebauung übernehmen sollen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für diese Grundstücke einen Projektsteuerer zu beauftragen, der neben den Erschließungsaufgaben auch die Vorbereitung eines Investorenwettbewerbs in die Hand nimmt. Der Ausschuss hat in seiner Entscheidung zusätzlich bekräftigt, dass diese Gebäude mit geneigten Dächer, wie im Bebauungsplan festgelegt, errichtet werden müssen. Flachdächer wurden für die eigenen städtischen Grundstücke definitiv ausgeschlossen.
Auf großes Interesse bei der Donrather Bevölkerung stieß vor allem der zweite Bereich mit dem Weißen Haus und dem Saal, der unter anderem für mehrere Vereine ein wichtiger Übungs- und Treffpunkt ist. Die Sitzung wurde von rund 70 Bürgern besucht, die die Beratung des Ausschusses verfolgen konnten.
Der zukünftige Bauherr und gleichzeitig Architekt, der die Bebauung gemeinsam mit dem heutigen Eigentümer realisieren möchte, hat seine Planung dem Ausschuss vorgestellt.
Die Gebäude der Gaststätte und des Saals sollen erhalten werden, so dass der Saal weiterhin über einen längerfristigen Mietvertrag (im Gespräch sind zurzeit 10 bis 15 Jahre) angemietet werden kann. Die Verhandlungen dazu werden von der Stadt bereits geführt.
Im rückwärtigen Bereich zur B484 sollen Mietwohnungen entstehen, die der Bauherr selber im Eigentum behalten möchte.
Vor der Sitzung hat er die Planung noch einmal überarbeitet, so dass jetzt alternativ ein Mansardendach statt dem ursprünglich geplanten Flachdach möglich ist und das neue Gebäude mit 9,50 Meter weiter von der Rückwand des Saals abrückt. Zusätzliche Bepflanzungen sollen einen weiteren Schallschutz zwischen neuer Wohnbebauung und dem Saal gewährleisten.
Durch diese Umplanungen stieß das Vorhaben auf einstimmige Zustimmung im Ausschuss, diese Pläne weiter zu verfolgen.
Zugestimmt hat der Ausschuss auch, dass in dem neuen Gebäude 17 statt der nach Bebauungsplan zulässigen 15 Wohnungen entstehen können. Im Gegenzug verzichtet der Bauherr über eine Baulast dauerhaft darauf, an der Donrather Straße die mögliche Wohnungszahl, die nach Bebauungsplan zulässig wäre, voll auszuschöpfen. Auch das trägt nach Auffassung der Verwaltung dazu bei, den Saal zu sichern, da ein Mehrfamilienhaus an seiner Stelle damit nicht möglich ist.
Auch für den dritten Bereich des ehemaligen Sägewerks gibt es bereits Pläne einer Bebauung durch den Eigentümer, die die Verwaltung ebenfalls in der Sitzung vorstellte.
Hier sollen 17 Einfamilienhäuser in Form einer Reihenhausbebauung entstehen. Damit würde neben dem geplanten Geschosswohnungsbau auch ein Angebot an Einfamilienhäusern im Quartier geschaffen werden. Die Gebäude sollen im „Passivhaus+“- Standard errichtet werden, der Bauherr verweist hierzu auf seine Marke „Biohaus“, die eine energieautarke Wohnanlage ermöglichen soll.
Aus diesem Grund besteht auch hier der Wunsch nach einer Befreiung von der Dachform, da für die Photovoltaikanlagen – kombiniert mit einer Dachbegrünung ein Flachdach benötigt wird.
Der Bebauungsplan setzt für die Gebäude an der Donrather Straße eine maximale Höhe von 9 Meter und für den innenliegenden Bereich eine Höhe von 10 Meter fest, so dass sich die Bebauung hier ortsbildverträglich abstuft.
Der Ausschuss hat dem Bauherrn eine Befreiung bezüglich der Dachform (Flachdach) in Aussicht gestellt, um zusätzliche Retentionsflächen für Starkregenereignisse zu schaffen und die Möglichkeit der Solarenergienutzung zu optimieren. Anders als bei den übrigen beiden Gebieten „verschwindet“ diese Bebauung hinter den höheren Gebäuden an der B484. Wert wurde auf eine Gestaltung der Fassaden an der Donrather Straße mit einem echten Rücksprung im Staffelgeschoss gelegt, um hier den Charakter des Straßenbildes zu erhalten.
Mit diesen Entscheidungen wurden wesentliche Weichen zu einer Realisierung des schon lange geplanten Quartiers gestellt, die eine Sicherung des Saals für die Donrather Vereine und die Bevölkerung möglich macht.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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