LEADER-Region Voreifel
Fördergelder für Kleinprojekte beantragen

Foto: Grafik: Leader-Region Voreifel
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Region (red). Mit einem neuen Förderangebot für Kleinprojekte unterstützt die „LEADER-Region Voreifel – Die Bäche der Swist“ unbürokratisch und schnell bei der Umsetzung von Projektideen.

Gefördert werden Projekte mit Gesamtausgaben bis zu 20.000 Euro aus den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Soziales, Bildung, Kultur, Wirtschaft und Tourismus. Projekte können beispielsweise das Anlegen von Dorfgärten, die Ausstattung von Kulturräumlichkeiten oder Gemeinschaftshäusern, die Umgestaltung des Dorfplatzes, Infotafeln, Spielgeräte oder der Erwerb von Lastenfahrrädern sein.

Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten und wird im Erstattungsprinzip ausgezahlt. Wichtig ist, dass die Projekte in der Region umgesetzt und in einem Kalenderjahr beantragt, durchgeführt und abgerechnet werden. Für die reine Umsetzung bleiben somit circa sechs Monate Zeit. Frist für die Bewerbung ist der 3. März 2024.

Am 17. Januar um 19 Uhr können Interessierte bei einer Online-Informationsveranstaltung mehr über die Rahmenbedingungen der Kleinprojekteförderung und die Antragstellung erfahren. Der Zugangslink und weitere Informationen zur Förderung sind auf der Webseite www.leader-voreifel.de zu finden.

Das Regionalmanagement der LEADER-Region berät zudem auch individuell und ist per E-Mail unter info@leader-voreifel.de sowie telefonisch unter der Nummer 0151-58425568 oder 0151-67961528 zu erreichen.

Die „LEADER-Region Voreifel – Die Bäche der Swist“ ist nach den Flutereignissen 2021 mit dem Wunsch entstanden, etwas zu verändern und die Region gemeinsam zu gestalten. Sie umfasst die Kommunen Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg sowie die Dörfer Flamersheim, Kirchheim, Palmersheim, Schweinheim der Stadt Euskirchen. Der gemeinnützige Verein ermöglicht für größere Projekte zusätzlich auch einen Zugang zu LEADER-Fördergeldern der Europäischen Union und des Landes NRW.

Die Förderung von Kleinprojekten wird ermöglicht durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums“ und erfolgt vorbehaltlich einer Gewährung der Fördermittel durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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