Vorwurf der Bestechlichkeit
Ermittlungen gegen Dieter Spürck eingestellt
Kerpen - (zi) Die Staatsanwaltschaft Köln hat Ermittlungen gegen
Bürgermeister Dieter Spürck wegen Bestechlichkeit im Zusammenhang
mit einer Baugenehmigung eingestellt. Fast zweieinhalb Jahre waren die
Ermittler der Frage nachgegangen, ob Spürck im Gegenzug für die
Erteilung einer politisch umstrittenen Baugenehmigung für ein
Mehrfamilienhaus im Park der Villa Trips bestochen worden war.
„Mangels eines „hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2
StPO“ sei das Verfahren eingestellt worden, so Spürck.
Die Baugenehmigung sei im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung zu
sehen, die im Jahr 2014 unter Bürgermeisterin Marlies Sieburg erteilt
wurde. Sieburg hatte in direkter Nachbarschaft die Umwandlung einer
ehemaligen Reithalle in ein Hotel ermöglicht, was politisch
„gewünscht“ war. Mit dieser Baugenehmigung seien Fakten
geschaffen worden, die einen „Türöffner“ für andere Bauvorhaben
im Umfeld der Villa Trips zulasten des Landschaftsschutzes
darstellten, hieß es.
Spürck wertet die Einstellung des Verfahrens als „Freispruch“:
„Die Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO im Ermittlungsverfahren
ähnelt dem Freispruch im Hauptverfahren und wird daher von manchen
Strafrechtlern als „Freispruch im Ermittlungsverfahren“ bezeichnet
– auch wenn es den klassischen Freispruch nur im Hauptverfahren nach
Erhebung und Zulassung der öffentlichen Klage gibt“, erklärt
Jurist Dieter Spürck. „Ich war und bin nicht bestechlich. Ich
hoffe, dass wir nunmehr wieder zu einer sachorientierten Politik im
Kerpener Stadtrat zurückzukehren“, sagte Spürck.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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