Bezirksrathaus Rodenkirchen
Abriss hat begonnen - Neubau verzögert sich um ein Quartal
Rodenkirchen. Der Abriss des alten Bezirksrathauses Rodenkirchen hat begonnen. Die Baustelle wurde eingerichtet. In einem ersten Schritt werden die Schadstoffe sicher entfernt, damit anschließend der Rückbau (überirdisch) erfolgen kann. Das Unternehmen wird dafür rund ein Jahr benötigen.
Im Anschluss erfolgt in einem zweiten Leistungspaket der Abbruch unterirdisch sowie die Herstellung der Baugrube für den anschließenden Neubau. Diese zweite Phase wird voraussichtlich weitere neun Monate beanspruchen.
Der Baubeschluss und damit auch die Fertigstellung für den Neubau des Bezirksrathaus Rodenkirchen werden sich jeweils um ein Quartal nach hinten verschieben.
Der Beschluss wird nun für das vierte Quartal 2023 angestrebt, die Fertigstellung für das vierte Quartal 2026. Grund dafür ist, dass zusätzliche Zeit benötigt wurde, um das Nachhaltigkeitskonzept zu erweitern. Das Bezirksrathaus Rodenkirchen wird das erste städtische Verwaltungsgebäude sein, das regulär ohne fossile Brennstoffe auskommen wird.
Mit dem Baubeschluss wird erstmals auch eine Kostenberechnung für den Neubau vorgelegt.
Von vornherein war der Neubau bereits in Anlehnung an die Passivhausbauweise geplant und auf dem sechsgeschossigen Gebäudeteil eine Dachbegrünung und eine Photovoltaikanlage vorgesehen worden. Nach dem neuen Konzept wird das Rathaus noch nachhaltiger: Beheizung und Kühlung des Gebäudes werden im Wesentlichen über einen im Erdreich versenkten saisonalen Eisspeicher in Kombination mit einer Wärmepumpe und einem Solarkollektor zur Regeneration erfolgen. Die Wärmepumpe wird über eine zusätzliche Photovoltaik-Anlage mit Strom versorgt. Eine Regenwasserzisterne wird der Abluftkühlung für die raumlufttechnischen Anlagen dienen. Damit wird weniger Energie für die mechanische Kühlung benötigt.
Der anschließende Ersatzneubau für das Verwaltungsgebäude einschließlich der zugehörigen eingeschossigen Tiefgarage und der Neugestaltung des Rathausvorplatzes werden durch ein Generalplanungsteam geplant und ausgeschrieben.
Mit dem Baubeschluss wird erstmals auch eine Kostenberechnung für den Neubau vorgelegt. Bislang gibt es einen Plankostenrahmen sowie eine Grobkostenschätzung bezogen auf die Schadstoffsanierung und die Abbruchkosten des Bestandsgebäudes.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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