Neuenthaler Weg
Straße nach Ausbau hochwasserresistent

- Der bislang nur mit einer wassergebundenen Wegedecke versehenen Neuenthaler Weg in Dürscheven konnte nun im Zuge der Wiederaufbau- und Wiederherstellungsmaßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe von 2021 – auch unter präventiven Kriterien – mit einer Asphaltdecke versehen werden.
- Foto: Stadt Zülpich / Torsten Beulen
Der Zustand des Neuenthaler Weges im Zülpicher Ortsteil Dürscheven wurde in der Vergangenheit häufiger kritisiert. Insbesondere die Oberflächenentwässerung wurde von den Anliegern immer wieder bemängelt.
Zülpich-Dürscheven (red). Bislang gab es dort nur eine wassergebundene Wegedecke, jedoch keinen qualifizierten Ausbau im Sinne der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Zülpich. Da es sich beim Neuenthaler Weg nicht um eine so genannte „vorhandene Straße“ im Sinne des Bauge-setzbuches (§242) handelt, wäre eine solche Erschließung bei den Anliegern vermutlich auf wenig Gegenliebe gestoßen, denn sie hätten bei einer erstmaligen endgültigen Herstellung 90 Prozent der beitragsfähigen Kosten tragen müssen.
Die gesamten Ausbaukosten einer solchen Maßnahme dürften sich aktuell auf etwa 350.000 Euro belaufen. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Zülpich nach Alternativlösungen gesucht, um trotzdem eine Verbesserung der Situationen vor Ort herbeiführen zu können. Im Zuge der Wiederaufbau- und Wiederherstellungsmaßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe von 2021 – auch unter präventiven Kriterien – konnte deshalb nun ein hochwasserresistenter Ausbau des Neuenthaler Weges realisiert werden.
Im Zuge der Maßnahme hat die Fahrbahn unter Beibehaltung der jetzigen Breite von etwa sechs Metern eine neue Tragdeckschicht aus Asphalt erhalten. Die Nebenanlagen wurden durch diese Maßnahme nicht verän-dert. Jedoch dürfte in die Einfahrten übertretendes Oberflächenwasser, wie es in der Vergangenheit mitunter schon bei normalem Starkregen vorkam, durch den Ausbau künftig weitgehend vermieden werden.
Der jetzige Ist-Zustand des Neuenthaler Weges entspricht – im Gegensatz zu einer erstmaligen endgültigen Herstellung nach den in der Erschließungssatzung der Stadt Zülpich vorgegebenen Richtlinien – lediglich einem Provisorium. Das bedeutet, dass die Anlieger bei einer künftigen endgültigen Herstellung der Erschließungsstraße nicht von einer Beitragspflicht nach den Vorschriften des Baugesetzbuches entbunden sind. Dennoch kann bei der neuen Asphaltdecke – je nach Belastung und Frequentierung – von einer Haltbarkeit von mindestens etwa 15 Jahren ausgegangen werden. Da hier nur mit geringem Anlieger- oder landwirtschaftlichem Verkehr zu rechnen ist, sollte sogar eine längere Lebensdauer möglich sein.
Bürgermeister Ulf Hürtgen: „Ich freue mich, dass wir hier mit relativ einfachen Mitteln für die Anlieger des Neuenthaler Weges eine Verbesserung der Gesamtsituation erreichen konnten, ohne sie finanziell daran beteiligen zu müssen.“
Redakteur/in:Holger Slomian aus Pulheim |
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