Feier zwischen Bilanzen und Pop-Hits
Entwicklung der VR-Bank Bonn
Bad Godesberg - (as). Traditionell gestaltet seit vielen Jahren das Wachtberger
Jugendorchester sowie das Wachtberger Kammerorchester unter Leitung
von Hans Werner Meurer die Mitgliederversammlung der VR-Bank Bonn in
der Stadthalle Bad Godesberg musikalisch. In diesem Jahr präsentierte
sich das Orchester erstmals mit Sängerin Annette Briechle und
begeisterte die Zuhörer unter anderem mit John Miles „Music was my
first love" und dem Adele-Pop-Hit „Rolling in the Deep".
Bankvorstand Martin Ließem nutzte die Gelegenheit, um den über 700
anwesenden Bankteilhabern allgemeine Informationen zur Zins- und
Konjunkturlage sowie einen Bericht über die Entwicklung der VR-Bank
Bonn in den vergangenen Monaten zu geben. „Das Geschäftsjahr 2015
stand unter dem Einfluss der anhaltenden Niedrigzinsphase und es ist
uns dennoch gelungen, ein gutes Ergebnis auf Vorjahresniveau sowie
eine stabile Ertragslage mit erfreulichen Wachstumsraten bei den
Kundeneinlagen und im Kreditgeschäft zu erreichen."
Derzeit beträgt das Gesamtvolumen aller Kundengeschäfte 1,7 Mrd.
Euro- dies bedeutet einen Steigerung gegenüber dem Jahresende 2015
von 5,3 Prozent. Über 35.000 Kunden vertrauen der VR-Bank Bonn
aktuell ihre Geldgeschäfte an – nahezu 16.000 dieser Kunden haben
Geschäftsanteile der Bank erworben. Hinsichtlich des sozialen
Engagements der Bank wies Martin Ließem auf die Stiftung der VR-Bank
Bonn hin, die jährlich 80.000 Euro für Kinder- und Jugendprojekte
bereitstellt. Zusätzlich erhalten Vereine und Institutionen jährlich
finanzielle Unterstützungen in Höhe von ebenfalls 80.000 Euro.
Im unterhaltsamen Teil der Mitgliederversammlung informierte
Vorsorgeanwalt Frederic Seebohm über das Thema „Mit
Patientenverfügung und Vollmacht frühzeitig das richtige Maß
finden." „Wie sichere ich die Selbstbestimmung und größtmögliche
Freiheit" und „Wie macht man sich freiwillig von klug ausgewählten
Menschen abhängig" waren nur einige Fragen, auf der Frederic Seebohm
einging. Auf den Schutz des eigenen Vermögens vor Zugriff von außen,
auf Vollmachregelungen in Vermögensangelegenheiten, auf passende
Regelungen zum Thema Wohnen im Alter und gesundheitliche Regelungen
ging der Vorsorgeanwalt ebenfalls ein.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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