Mehr Natur und Artenvielfalt
Fledermäusebestände sind gefährdet
Bad Godesberg - Mit konkreten Empfehlungen nach umfänglichen Studien trägt das
Bonner Bundesamt für Naturschutz zur Rettung stark gefährdeter
Fledermausbestände bei. Es geht dabei um die Gefährdung von
Beständen beim Bau von Windenergieanlagen in Wäldern.
Mit konkreten Empfehlungen nach umfänglichen Studien trägt das
Bonner Bundesamt für Naturschutz zur Rettung stark gefährdeter
Fledermausbestände bei. Es geht dabei um die Gefährdung von
Beständen beim Bau von Windenergieanlagen in Wäldern. Die
Windkraftanlagen, in Deutschland gibt es mehr als 20.000, werden immer
häufiger in Wäldern errichtet. Innerhalb weniger Jahre stieg die
Anzahl der Waldanlagen von 300 auf heute 1200. Mit weiter steigender
Tendenz.
Der Lebensraum der meisten Fledermausarten ist aber der Wald. Da ist
es naheliegend, dass durch die Anlagen die Fledermäuse zu Schaden
kommen können. Über mehrere Jahre von 2012 bis 2016 geführte
Studien haben zu der Erkenntnis geführt, dass sich die Fledermäuse
schützen lassen, wenn man einige grundlegende Voraussetzungen
beachtet. Dazu gehört, dass ein Abstand von mindestens 50 Metern
zwischen dem Rotorende der Windanlage und den Baumkronen besteht.
Zudem ist ein Mindestabstand zwischen dem Rotor und den Quartieren von
Fledermäusen von 200 Metern einzuhalten. In besonderen Lebensräumen
darf überhaupt kein Windrad gebaut werden. Auf jeden Fall aber ist im
Falle einer Neubauplanung eine umfängliche Voruntersuchung
erforderlich.
Hier muss den unterschiedlichen Lebensgewohnheiten der 25 in
Deutschland beheimateten Fledermausarten Rechnung getragen werden.
Gegebenenfalls haben sich beispielsweise Abschaltzeiten der Windräder
für den Fledermausbestand als hilfreich erwiesen.
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Vorsichtsmaßnahmen zu
Erhaltung der Fledermausbestände und die Energieausnutzung von
Windenergie sich nicht ausschließen. Es sind allerdings die
Empfehlungen zu beachten, die sich aus der Studie ergeben. Diese
Empfehlungen sollen in die Leitfäden der Länder zum Bau von
Windrädern einfließen. Das Bonner Bundesamt für Naturschutz, das
Studie und Empfehlungen vorstellt, hat keine Weisungsbefugnis in
Sachen Naturschutz. Das deshalb, weil Naturschutz Sache der
Bundesländer ist. Deshalb haben die Folgerungen aus den
Forschungsergebnissen lediglich Empfehlungs- und keinen
Weisungscharakter.
- Harald Weller
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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