"Gegenteiltag" ist närrisches Gesetz
Godesberger Kinderprinzenpaar proklamiert
Bad Godesberg - (as) Redegewandt sind die neuen Bad Godesberger Kindertollitäten.
Dies bewiesen sie nicht nur bei den ersten öffentlichen Auftritten
ohne Ornat, sondern auch bei ihrer Proklamation der Kleinen
Beethovenhalle in Bad Godesberg-Muffendorf. Kinderprinz Nicodemus
(Düren) und Kindergodesia Anna (von Pape) haben nun weit mehr als 100
Termine bis Anfang März 2019 zu absolvieren. Die Proklamation nahm
die stellvertretende Bad Godesberger Bezirksbürgermeisterin Hillevi
Burmester vor. Sie bezeichnete das Fest auch als ganz großen Tag im
Leben der Nachwuchskarnevalisten. Zu den Närrischen Gesetzen, die das
Kinderprinzenpaar nun einfordert, einen einmal wöchentlichen
„Gegenteiltag“, bei dem Kindern alle verbotenen Dinge erlaubt
sind. An Wochenenden dürfen alle Bad Godesberger Kinder so lange wach
bleiben wie sie wollen und an Karnevalssonntag müssen die Bad
Godesberger Kinder zum Karnevalszug kommen und fleißig Kamelle
sammeln. Im Laufe der Session werden noch weitere Gesetze hinzukommen,
„damit wir am Ende 11 närrische Kindergesetze haben“. Zum
Rahmenprogramm der Kinderprinzenproklamation präsentierten sich unter
anderem der Bad Godesberger Kindergemeinschaftstanz und das große Bad
Godesberger Prinzenpaar auf der Bühne in Muffendorf. Auch die
Jugendgarde der KG Grün-Gold-Gimmersdorf glänzte mit der Vorstellung
von Show- und Gardetänzen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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