Heinrich und Kunigunde
Mehlemer wurde 1620 unschuldig auf dem Rodderberg gehenkt
Mehlem - (as) Alljährlich am Karnevalsdienstag kommen am Aussichtspunkt
Heinrichsblick auf dem Mehlemer Rodderberg Bürgerinnen und Bürger
zusammen, um an der historischen Richtstätte des Amtes Mehlem an den
Todestag eines Mehlemer Bürgers zu erinnern: An Heinrich, welcher am
Fastnachtsdienstag mittags um 12 Uhr unschuldig vom Leben zum Tode
befördert wurde. Diesmal fand das Treffen mit wesentlich weniger
Mehlemer Bürgern statt und alle hielten Corona-konform weit
voneinander Abstand.
Begleitet wurde das Gedenken auch diesmal vom Läuten der Glocken der
Kirche von St. Severin in Mehlem, um das sich Toni Liessem kümmerte.
Dieter Mallwitz stellte diesmal die Geschichte von Heinrich und
Kunigunde vor. Heirichs Vermächtnis war es, dass seine Braut
Kunigunde die Hälfte seines Weinberges erhalten solle und von der
anderen Hälfte die Kirche an seinem Todestage eine heilige Messe
lesen und die Glocken von 12 bis 13 Uhr zu seinem Gedächtnis
„baiern“ sollte, erläuterte Dieter Mallwitz.
Von Dietrich Glauner war die Geschichte von Heinrich und Kunigunde im
vergangenen Jahr für die Festschrift zum 400-jährigen Bestehen der
St. Sebastianus Schützen-Bruderschaft Mehlem am Rhein bereit gestellt
worden.
„In den Jugendjahren des Verfassers, es war 1889, kam demselben im
Hause einer befreundeten Familie eine alte Schrift in die Hand, auf
welchem ganz modrigen und vergilbten Blatte auf das Geschehnis
beiläufig Bezug genommen wurde, es hieß da „nebst dem Weinberg des
um 1620 auf dem Rodderberg gehenkten Henrich“.
Heinrich war angeklagt worden, ein junges Mädchen namens Kunigunde,
seine Braut, ermordet zu haben. Das Mädchen war auf einem Gang zu
Verwandten, auf welchem es Heinrich eine Strecke begleitet hatte,
nicht zurückgekehrt. Es soll von Banditen in den Wald geschleppt und
festgehalten worden sein, bis ihm eines Tages die Flucht gelang. So
lautet die nachweislich älteste Erzählungsart.
Kaum war Heinrich am Galgen gestorben, traf das Mädchen in Mehlem
wieder ein. Vor seinem Tode hatte Heinrich nochmals seine Unschuld
beteuert und testamentarisch bestimmt, daß aus den Erträgnissen
eines Weinbergs, den er zu diesem Zweck der Gemeinde vermache, an
seinem Todestage um die Stunde seines Todes für ihn geläutet werden
solle.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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