Wiederaufbau Bad Münstereifel
Die Stadtverwaltung informiert die Bürger

Die Kernstadt von Bad Münstereifel wurde vom Hochwasser mit große Härte getroffen. | Foto: Manfred Görgen
  • Die Kernstadt von Bad Münstereifel wurde vom Hochwasser mit große Härte getroffen.
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Bad Münstereifel - Das Hochwasser hat ganz Bad Münstereifel mit großer Härte
getroffen. Neben der Kernstadt sind gerade auch die an der Erftschiene
gelegenen Orte Schönau, Eicherscheid, Iversheim und Arloff von den
Wassermassen überrollt worden. Ebenso hat es Gilsdorf und das
Eschweiler Tal einmal mehr hart getroffen. Viele Häuser in den
betroffenen Ortschaften sind durch die Flut beschädigt oder
unbewohnbar geworden. In einigen Fällen haben die Wassermassen
erstmalig Gebäude gänzlich zerstört, die Existenzen von Familien
und Unternehmen ausgelöscht.

(me). Die Stadt Bad Münstereifel möchte ihren Bürgerinnen und
Bürgern eine erste anleitende Hilfestellung geben, sowie
Informationen zum Umgang mit den vom Hochwasser betroffenen Gebäuden
liefern.

Vor allem sind alte Fachwerkkonstruktionen von den Folgen des
Hochwassers in Mitleidenschaft gezogen. Um die historische Bausubstanz
zu erhalten, hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) auf seiner
Homepage nützliche Hinweise zur Trocknung, Freilegung und dem Erhalt
von Fachwerk veröffentlicht. Weiterführende Informationen hierzu,
auch Formulare und Hinweise zu möglichen Förderungen unter:
https://denkmalpflege.lvr.de/de/neues_aus_dem_amt/hochwasser_2021_.html
Weiterhin macht die Stadt auf das Denkmalförderprogramm des Landes
Nordrhein-Westfalen 2022 aufmerksam. Hierüber ist es möglich einen
Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen
Ausgaben zum Erhalt und zur Pflege von Baudenkmälern über das
jährlich ausgerufene Denkmalförderprogramm des Landes
Nordrhein-Westfalen zu erhalten. Die voraussichtliche Antragsfrist
für das Förderjahr 2022 endet am 30. September 2021. Weitere
Informationen und das Antragsformular gibt es unter:
https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/denkmalschutz/denkmalfoerderungZudem
stellt das Land aufgrund der aktuellen Geschehnisse entsprechende
Soforthilfen für den Wiederaufbau denkmalgeschützter Gebäude
bereit. Hierzu sollen sich Betroffene an die Obere Denkmalbehörde der
Bezirksregierung Köln unter folgender E-Mail-Adresse melden:
denkmalpflege@bezreg-koeln.nrw.deUm auch Eigentümer nicht
denkmalgeschützter Objekte finanziell zu entlasten, ist es möglich,
zum Beispiel eine Förderung über das Dorferneuerungsprogramm des
Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Informationen dazu gibt es
unter:
https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/dorferneuerungNicht
nur die Kernstadt, auch die Ortschaften sind geprägt von historischer
und gewachsener Bausubstanz, die jeden einzelnen Ort besonders machen.

Trotz aller Schäden an Immobilien und der Zerstörung in der
Kernstadt und den umliegenden Dörfern, ist Achtsamkeit bei der
Sanierung aller Objekte und dem Wiederaufbau der Infrastruktur
geboten. Die 1986 beschlossene Gestaltungssatzung bildet den Rahmen,
in welchem sich Eigentümer von sanierungs- und reparaturbedürftigen
Objekten bewegen. „Im Kernstadtbereich bitten wir daher bei den
notwendigen Sanierungs- und Wiederaufbauarbeiten darum, auch weiterhin
die Vorgaben dieser Gestaltungssatzung zu berücksichtigen. In den
Ortschaften bitten wir ebenfalls darum, sich bezogen auf Maßnahmen an
denkmalgeschützten Objekten Rat und Hilfe sowie die Expertise eines
Fachplaners einzuholen“, informiert die Stadtverwaltung. Für eine
erste Einschätzung und Bewertung von geplanten Maßnahmen stehen die
Mitarbeitenden der Unteren Denkmalbehörde der Stadt und des Amtes
für Stadtentwicklung und Stadtplanung jederzeit unterstützend zur
Seite.

02253/505-161 (Haltenhof), c.haltenhof@bad-muenstereifel.de

02253/505-267 (Lorenz), s.lorenz@bad-muestereifel.de

02253/505-266 (Schröder), a.schroeder@bad-muenstereifel.de

Das LVR-Amt für Denkmalpflege habe einen pragmatischen und
unbürokratischen Umgang bei der Betreuung denkmalrelevanter
Maßnahmen in Abstimmung mit der Stadt Bad Münstereifel zugesichert.
Gerade unter der Abwägung menschlicher Schicksale, sei es allen
Verantwortlichen eine Herzensangelegenheit, bei den Genehmigungen für
alle passende und tragbare Lösungen zu finden, um so das Flair der
Altstadt möglichst schnell wieder zu beleben.

Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungs- und Handlungskonzepts
(ISEK) wird zudem ganz zeitnah auch die bestehende Gestaltungssatzung
aus dem Jahr 1986 anschaulich bebildert und erklärend in der noch
erscheinenden „Gestaltungsleitlinie“ zusammengefasst. Sobald die
final erarbeitete Leitlinie vorliegt, soo diese auf der Interseitseite
der Stadt veröffentlicht werden.

Soforthilfe für Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich
Tätige

Um Unternehmen, Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen zu helfen
und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden
verursacht wurden, zu mildern, kann pro betroffener Betriebsstätte
eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden.
Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den
provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen
bestritten werden.

Anträge können entweder online eingereicht werden, unter
info@bad-muenstereifel.de oder per Post oder direkt im Rathaus,
Marktstraße 11-15, in Bad Münstereifel abgegeben werden. In der Zeit
von 10 bis 12 Uhr von Montag bis Samstag können die Anträge auch in
der Fachhochschule für Rechtspflege in der Hermann-Pünder-Straße 2
in Bad Münstereifel eingereicht werden.

Die Anträge können über diesen Link abgerufen werden:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/21-07-22_antrag_billigkeitsl_eistungen_fur_unternehmen.pdfWeitere
Informationen sowie Ausfüllhilfen auf der Webseite des Landes
NRW:https://www.land.nrw/de/soforthilfeWeitere Fragen zur Soforthilfe
werden von Dennis Breuer per E-Mail: d.breuer@bad-muenstereifel.de
oder unter (02253) 505-201 beantwortet.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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