Förderung für Fassadensanierung
Frühjahrsputz für Fassaden und Höfe

Das Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“  soll auch zu einer Aufwertung und Verschönerung des Zentrums von Bad Münstereifel beitragen.  | Foto: pixabay
  • Das Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ soll auch zu einer Aufwertung und Verschönerung des Zentrums von Bad Münstereifel beitragen.
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Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ startet die Stadt Bad Müns-tereifel ab sofort das Hof- und Fassadenprogramm, welches die Verschönerung, Gestaltung und Begrünung von Fassaden und Hofflächen ermöglicht. Für das Städtebauförderprogramm werden dabei Fördermittel seitens des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 59.500 Euro bereitgestellt.

Bad Münstereifel (lk). Das Hof- und Fassadenprogramm richtet sich sowohl an private Im-mobilieneigentümer als auch an Mieter. Voraussetzung ist, dass das betreffende Objekt im Geltungsbereich des Förderprogramms liegt.

Dieses umfasst die Kernstadt innerhalb der Stadtmauer sowie die Kölner Straße bis zum Abzweig Schleidtalstraße und Teile der Trierer Straße bis zum Kreisverkehr. Durch das Programm förderfähig sind Vorhaben, die zu einer Aufwertung und Verschönerung beitragen.

Dazu gehören unter anderem die Reinigung und Re-paratur von Fassaden, der Neuanstrich von Fassaden, die Begrünung von Fassaden und Hofflächen und die Entsiegelung von Hofflächen. Da das Förderprogramm nicht in Verbindung mit der Flutkatastrophe steht, ist eine Nutzung der Mittel zur Beseitigung von Hochwasserschäden nicht möglich. Ebenso nicht gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Geförderte Projekte erhalten eine Zuwendung von 50 Prozent der Bruttokosten bis ma-ximal 10.000 Euro.

Die Förderfähigkeit durch das Hof- und Fassadenprogramm unterliegt den Voraussetzungen, dass das Vorhaben die Gestaltungssatzung der Stadt Bad Münstereifel sowie die Auflagen der Unteren Denkmalbehörde berücksichtigt. Jegliche Maßnahmen dürfen nicht vor einer Förderzusage begonnen werden. Zudem bedarf es vor Beginn der Ausführung immer der Abstimmung und der Einholung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis mit beziehungsweise durch die Untere Denkmalbehörde.Weitere Informationen unter 0 22 53 - 50 51 60 und im Internet auf www.bad-muenstereifel.de

Redakteur/in:

Lars Kindermann aus Rhein-Erft

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