Schutzschirmverfahren beantragt
Eigensanierung für Krankenhaus Bedburg

Das Bedburger Krankenhaus St. Hubertus-Stift liegt mitten in der Innenstadt. Die Auslastung war zuletzt nicht immer kostendeckend und soll verbessert werden. | Foto: Martina Thiele-Effertz
  • Das Bedburger Krankenhaus St. Hubertus-Stift liegt mitten in der Innenstadt. Die Auslastung war zuletzt nicht immer kostendeckend und soll verbessert werden.
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Das Krankenhaus St. Hubertus-Stift in Bedburg beantragt ein Schutzschirmverfahren, um eine Sanierung in Eigenregie durchzuführen. Der Betrieb der Klinik geht weiter.

Bedburg (zi). Das Bedburger Krankenhaus St. Hubertus-Stift hat beim zuständigen Amtsgericht Köln einen Antrag auf Insolvenz mit Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt, das eine Sanierung in Eigenverwaltung ermöglichen soll. „Wir sehen hier sehr gute Aussichten, das Haus sanieren zu können“, sagte Rechtsanwalt André Dobiey.

Als Mitglied im Klinikverbund Erft mit dem Krankenhaus Frechen betreibt das Unternehmen seit vielen Jahren das Krankenhaus in der Innenstadt von Bedburg mit insgesamt 80 Planbetten und aktuell 163 Mitarbeitern. Neben den Abteilungen für Innere Medizin und Chirurgie ist das Haus vor allem auch wegen seines Zentrums für Endoprothetik bekannt.

Hintergrund für das Sanierungsverfahren seien „die zunehmenden Auswirkungen der strukturellen Krise im Gesundheitswesen“ in Zeiten steigender Personal-, Energie- und Sachkosten. Auch war die Auslastung der Klinik offenbar nicht immer kostendeckend.

„Wir stellen mit diesem Schritt bewusst frühzeitig die Weichen, um eine Sanierung in Eigenregie erfolgreich umsetzen zu können“, erklärt Geschäftsführer Jakob-Josef Schall. „Ein sogenanntes Schutzschirmverfahren können nur Unternehmen durchführen, die lediglich drohend zahlungsunfähig sind und nachweisen, dass sie gute Chancen auf eine nachhaltige Restrukturierung haben“, so Schall. Die beiden Sanierungsexperten Christoph Niering und André Dobiey von der Kanzlei Niering Stock Tömp in Köln sind als Generalbevollmächtigte eingeschaltet worden.

Die Belegschaft wurde am 20. Februar von der Geschäftsführung und den Generalbevollmächtigten über das Schutzschirmverfahren informiert. An dem Tag hatte es bereits Medienberichte über die neue Situation gegeben.

Über eine Vorfinanzierung des Insolvenzgelds der Agentur für Arbeit sei die pünktliche Auszahlung der Löhne bis Ende April 2024 sichergestellt. Ab Mai sollen die Löhne dann wieder vollständig vom Krankenhaus übernommen werden. „Auch die Versorgung der Patienten und der Betrieb der örtlichen und rund um die Uhr erreichbaren zentralen Notaufnahme läuft ohne Einschränkung weiter“, teilte das Krankenhaus mit.
In enger Abstimmung mit Gläubigern, Aufsichtsrat und Mitarbeitervertretung soll in den kommenden drei Monaten ein Restrukturierungsplan erarbeitet und umgesetzt werden. Dabei soll es auch um eine Verbesserung der Auslastung gehen. „Gerade als ein kleines Krankenhaus ermöglicht das Krankenhaus St. Hubertus-Stift eine persönliche Betreuung der Patienten vor Ort mit kurzen Wegen und guter Grundversorgung in der Stadt Bedburg und Umgebung“, sagt Sanierer Christoph Niering.

Fest stehe für die Geschäftsführung, dass genau diese familiäre und auf den Menschen im Mittelpunkt ausgerichtete Kultur erhalten bleiben soll: „Wir sind ein christlich geprägtes Haus und dieser Haltung fühlen wir uns auch und gerade in dieser Phase der Neuausrichtung und Sanierung verpflichtet“, betont Geschäftsführer Jakob-Josef Schall.

Redakteur/in:

Georg Zingsheim aus Kerpen

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