Sankt-Rochus-Straße
Kreis versetzt Ortsschild: Stadt äußert Bedenken

Nicht einverstanden ist die Stadt Bedburg mit der Maßnahme des Kreises, das Ortsschild näher an den Ortseingang zu rücken. | Foto: Stadt Bedburg
  • Nicht einverstanden ist die Stadt Bedburg mit der Maßnahme des Kreises, das Ortsschild näher an den Ortseingang zu rücken.
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Bedburg-Kaster - (red) Nach der Änderung der Verkehrsführung auf der der
Sankt-Rochus-Straße in Kaster, bittet Bedburgs Bürgermeister Sascha
Solbach Landrat Frank Rock um Unterstützung. Grund dafür sind
massive Sicherheitsbedenken, die durch die Versetzung des
Ortseingangsschildes, von der Einmündung Schützendelle 600 Meter
weiter östlich hin zur Einmündung Meßweg, entstehen.

„Dadurch erhöht sich auf diesem Abschnitt, ausgenommen vom Bereich
der Querungshilfen, die erlaubte Fahrgeschwindigkeit von aktuell 50
km/h (innerorts) auf 70 km/h (außerorts)“, teilt die Stadt mit.
„Das birgt in dem Bereich, in dem ohnehin oftmals schon zu schnell
gefahren wird, zusätzliche Gefahren“, so die Stadt.

Das Ziel müsse sein, das Gegenteil zu erreichen, nämlich den
Autoverkehr zu bremsen. Die Strecke sei auch ein Schulweg, der Radweg
an der Straße werde von Kindern befahren. „Daher bitte ich den
Landrat, diese formal sicher richtige Entscheidung des Kreises noch
einmal im Sinne der Verkehrssicherheit zu überdenken“, erklärte
Solbach.

In der Straßenverkehrsordnung heißt es, dass Ortstafeln dort
aufzustellen sind, „wo die geschlossene Bebauung auf einer der
beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar
beginnt“. Weiter wird ausgeführt, dass eine geschlossene Bebauung
vorliegt, „wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße
erschlossen werden“.

Auf der Sankt-Rochus-Straße werden aus Pütz kommend bis zur
Einmündung Meßweg keine Grundstücke erschlossen. Daher muss laut
Straßenverkehrsordnung das Ortseingangsschild von der Einmündung
Schützendelle vor die Einmündung Meßweg versetzt werden. Somit
erhöht sich die erlaubte Fahrgeschwindigkeit in diesem Abschnitt von
aktuell 50 (innerorts) auf 70 Kilometer (außerorts).

Neben massiven Sicherheitsbedenken hatte die Stadt Bedburg vor der
Entscheidung bereits Bedenken im Hinblick auf den mit der Erhöhung
der zulässigen Geschwindigkeit befürchteten Lärmpegelanstieg und
beauftragte daraufhin eine Lärmberechnung durch einen neutralen,
externen Gutachter. Die Berechnungen führten zu dem Ergebnis, dass
bei der aktuellen Verkehrsbelastung mit circa 5.500 Fahrzeugen am Tag
die Erforderlichkeit für Lärmschutzmaßnahmen – etwa eine
reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder bauliche Maßnahmen
zum Schutz der Bevölkerung – nicht besteht.

Jedoch überwiegen aus Sicht der Stadt Bedburg die Sicherheitsbedenken
den formalen Regelungen aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung. Darum bittet sie den Landrat, die
Entscheidung noch einmal zu überdenken.

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RAG - Redaktion

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