Brandschutzbedarfsplan
Feuerwehr Bergisch Gladbach übergibt Plan
Bergisch Gladbach. Der letzte Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bergisch Gladbach wurde 2007 vom Rat der Stadt verabschiedet und die darin beschlossenen Maßnahmen in den darauffolgenden Jahren umgesetzt. Mit der Einführung des Brandschutz-, Hilfeleistung- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) im Dezember 2015 wurde die Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen für Kommunen alle fünf Jahre gesetzlich verpflichtend. 2017 gab es die ersten Gespräche zwischen dem Kreisbrandmeister und der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde sowie der Stadtspitze und der Leitung der Feuerwehr über die Inhalte und Schwerpunkte des anstehenden Brandschutzbedarfsplanes. Es wurden die Gefahrenschwerpunkte mit der sich anschließenden Gefahrenanalyse sowie die Schutzziele für die Feuerwehr Bergisch Gladbach definiert. Die Planungen und Abstimmung zum Brandschutzbedarfsplan konnten jetzt wieder aufgenommen werden. Im Vergleich zum Brandschutzbedarfsplan von 2007 sind im Bereich der Schutzziele folgenden Neuerungen geplant:
Hilfsfristen
Zukünftig sollen die vorgeschriebenen Hilfsfristen anhand des unterschiedlichen Gefahrenpotentials differenziert betrachtet werden. In den Planquadraten der Gefahrenklasse 1 (geringste Gefahr) soll eine „erweiterte Hilfsfrist 1" von 10 Minuten ab Alarmierung angesetzt werden. Bei allen Planquadraten der Gefahrenklasse 2 und aufwärts gilt weiterhin die Hilfsfrist von 8 Minuten ab Alarmierung. Die Hilfsfrist 2 liegt weiterhin bei 13 Minuten für das gesamte Stadtgebiet. Die neue Hilfsfrist 3 soll nur zur Funktionsstärkenfestlegung für den gesamten Einsatz dienen und soll zeitlich nicht definiert werden.
Funktionsstärke
Die Funktionsstärke soll abhängig von den jeweiligen Schutzzielszenarien der einzelnen Gefahrenklassen und den Einsatzarten Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung sowie bei Gefahrstofffreisetzungen festgelegt werden.
Erreichungsgrad:
Dieser soll weiterhin bei 80 Prozent liegen. Dies bedeutet, dass bei 8 von 10 Einsätzen, welche schutzzielrelevant sind, die Vorgaben der Hilfsfristen sowie der Funktionsstärke eingehalten werden sollen.
Die gesamte Feuerwehr wurde in einem Ist-/Soll-Vergleich analysiert. Das Ergebnis ist ein Katalog mit 21 Maßnahmenvorschlägen, welche in den drei Zeiträumen kurzfristig (bis 2027), mittelfristig (bis zum nächsten Brandschutzbedarfsplan 2029) und langfristig (bis 2032) umgesetzt werden sollen. Mit großen Projekten, wie z. B. die Neubauplanungen der Feuer- und Rettungswache 2 oder die Umsetzung der Organisationsuntersuchung des Verwaltungsaufbaus der Feuerwehr, wurde bereits begonnen.
Als kurzfristige Maßnahmen geplant:
- Beschaffung und in Dienst Stellung eines dritten
Hubrettungsfahrzeuges für den Einsatzdienst. Erst für die Abdeckung von Refrath (kurzfristig) und nach der Verlagerung der Feuer- und Rettungswache 2 an den neuen Standort für Herkenrath (langfristig).
- Erreichen der Hilfsfrist 1 mit 10 Funktionen durch einen Verstärkertrupp mit ehrenamtlichen Kräften. Diese Testphase ist für zwei Jahre angesetzt.
- Mitgliederwerbekampagne für die Stärkung der Freiwilligen
Feuerwehr.
- Zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit empfiehlt ein IT-Gutachten eine eigene auf KRITIS-optimierte Stand-Alone-Lösung für die IT-Struktur der Feuerwehr. Die Planungen hierfür inklusive der anschließenden Umsetzung sollen vorangetrieben werden.
Die besonderen mittelfristigen Maßnahmen sind:
- Zukunftsoption Ost: Mit der Verlagerung der Feuer- und
Rettungswache 2 an den neuen Standort können zukünftig 10 Prozent mehr Bürger*innen in der erforderlichen Hilfsfrist 1 erreicht werden. Bei einer möglichen zukünftigen umfangreichen städtebaulichen Entwicklung im Osten der Stadt oder bei einer aktuell nicht zu erwartenden abfallenden Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Einheiten kann der Brandschutz im Osten der Stadt nicht durch die bisherigen bzw. zukünftigen Standorte der Berufsfeuerwehr abgedeckt werden. Um hier für die Zukunft gut aufgestellt zu sein, sollte ein einsatztaktisch sinnvolles Grundstück für einen eventuellen zukünftigen Standort im Bereich Herkenrath gesichert werden.
- Fortführung des von Politik und Verwaltung verabschiedeten Fahrzeugkonzeptes aus dem Jahr 2013. Ergänzend hinzu kommen das angesprochene dritte Hubrettungsfahrzeug sowie ein Fahrzeug zur Abdeckung der Einsatzstellenhygiene inklusive Logistik.
- Weiterer Ausbau der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule zur Sicherung des Nachwuchses an eigenen Kräften für die beruflichen und ehrenamtlichen Einheiten der Feuerwehr.
- Beginn der Planungen für den Neubau der Feuerwehrhäuser für die ehrenamtlichen Einheiten Stadtmitte sowie Bensberg.
Die besonderen langfristigen Maßnahmen sind:
- Verlagerung des dritten Hubrettungsfahrzeuges von Refrath nach
Herkenrath nach dem Umzug der Feuer- und Rettungswache 2 an den neuen Standort.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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